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Parkplatzstrategie

In Basel-Stadt sollen ausreichend Parkplätze für Bewohnende und Gewerbe verfügbar sein. Gleichzeitig sollen parkierte Autos möglichst wenig öffentlichen Raum benötigen, damit mehr Platz für andere Nutzung vorhanden ist. Die Parkplatzstrategie legt fest, wie Basel diese Ziele erreichen will.

Baumgesäumte Strasse mit geparkten Autos in einem Basler Quartier.
© Robert Adam

Ziele der Parkraumbewirtschaftung

Ausreichend vorhandene Parkiermöglichkeiten sind für Bewohnende, die auf ihr eigenes Auto angewiesen sind und für das Gewerbe wichtig. Jedoch benötigen im Strassenraum parkierte Autos viel Platz. Die öffentliche Fläche in Basel ist begrenzt und muss vielen verschiedenen Bedürfnissen gerecht werden. 

Deshalb verfolgt die Parkplatzstrategie folgende Ziele:

  • Autos sollen vermehrt auf privatem Grund parkiert werden.
  • Dank der Verlagerung von öffentlichen Parkplätzen in private Tiefgaragen, sollen mehr Flächen für Stadtgrün, Aufenthalt und Veloinfrastruktur frei werden.
  • Strassenparkplätze sollen besser verfügbar sein und dadurch den Parksuchverkehr reduzieren.
  • Zeitlich unbeschränktes Parkieren für Anwohnende und Menschen mit einer Behinderung soll möglich bleiben.
  • Die Bedürfnisse des Gewerbes sollen berücksichtigt werden.

Um die Ziele zu erreichen, bewirtschaftet Basel den Parkraum aktiv. Dies bedeutet, dass Strassenparkplätze gebührenpflichtig und/oder nur zeitlich beschränkt verfügbar sind.

Festlegung der Gebühren für Parkkarten

Im Sommer 2024 hat der Regierungsrat die Gebühren für Parkkarten neu festgelegt. Die Gebühren sind erstmals abhängig von der Länge des Autos. Sie sind damit verursachergerechter ausgestaltet. Die neuen Tarife für die wichtigsten Parkkarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie treten gestaffelt in Kraft. 

 
Fahrzeuggrösse
Ab 1.1.2025
Ab 1.1.2027
Anwohnerparkkarte
Klein
332 Fr. / Jahr
380 Fr. / Jahr
Mittel
422 Fr. / Jahr
560 Fr. / Jahr
Gross
512 Fr. / Jahr
740 Fr. / Jahr
Pendlerparkkarte
Klein
860 Fr. / Jahr
860 Fr. / Jahr
Mittel
950 Fr. / Jahr
1040 Fr. / Jahr
Gross
1040 Fr. / Jahr
1220 Fr. / Jahr

Die aktuellen Parkgebühren (gültig bis Ende 2024) sowie die Bezugsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite zu den Parkkarten.

Der Regierungsrat hebt die Parkgebühren ab 2025 schrittweise auf das Niveau vergleichbarer Schweizer Städte an. Er setzt damit auch eine Forderung des Grossen Rates im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes um. Dieser hatte im Juli 2021 festgelegt, dass sich die Höhe der Parkgebühren an der Kostenwahrheit und am Verursacherprinzip orientieren soll.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen hat der Kanton die Tarifanpassungen dem eidgenössischen Preisüberwacher zur Prüfung vorgelegt. Der Preisüberwacher empfahl, die Parkkartengebühr auf maximal 322 Franken pro Jahr festzulegen. Der Regierungsrat hat diese Empfehlungen zur Kenntnis genommen und bei seiner Entscheidfindung gewürdigt. Aus folgenden Gründen ist der Regierungsrat den Empfehlungen des Preisüberwachers aber nicht gefolgt:

  • Der Preisüberwacher geht in seinen Berechnungen von zu tiefen Landkosten aus. 
  • Als Vergleichsmarkt dienen dem Regierungsrat andere Schweizer Grossstädte. Der Preisüberwacher vergleicht die Parkgebühren hingegen mit allen Kantonshauptorten, also auch mit deutlich kleineren Städten wie Altdorf oder Liestal. 
  • Im Vergleich mit den Kosten eines privaten Parkplatzes (ca. 1'200 bis 2'400 Franken pro Jahr) wären die vom Preisüberwacher vorgeschlagenen Tarife deutlich zu tief, um die gewünschte Verlagerung in Tiefgaragen zu erzielen.

Mehrfachnutzung von Parkplätzen und Quartierparkings

Mehrfachnutzungen von privaten Parkplätzen und Quartierparkings helfen, die Verfügbarkeit von Parkplätzen zu verbessern. 

Private Parkplätze mehrfach nutzen

Private Parkplätze werden oft wenig effizient genutzt. So stehen Büroparkplätze nachts und Parkplätze bei Wohnungen tagsüber häufig frei, obwohl ein Bedarf an Parkplätzen vorhanden wäre. Dies kann verhindert werden, wenn private Parkplätze von mehreren Personen genutzt werden. Mehrfachnutzungen von Parkplätzen sind daher in Basel seit 2022 zugelassen. 

Massnahmen

Damit die Mehrfachnutzung zunimmt, plant der Kanton in den nächsten fünf Jahren verschiedene Massnahmen:

  • Wir motivieren Eigentümer von Parkplätzen, Bewirtschaftungskonzepte mit Mehrfachnutzungen auszuprobieren.
  • Wir unterstützen Pilotversuche.
  • Wir stellen technische, rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen zur Verfügung.
  • Für notwendige Anpassungen an der Infrastruktur können Parkplatz-Eigentümer Beiträge aus dem Mobilitätsfonds beantragen.

Quartierparkings

Mit Quartierparkings werden Parkplätze gebündelt in einem Parkhaus innerhalb des Quartiers zur Verfügung gestellt. Dadurch wird der Flächenverbrauch der Parkflächen und der Parksuchverkehr reduziert. Das Amt für Mobilität erarbeitet aktuell ein Konzept für Quartierparkings in Basel. Der Regierungsrat wird dieses Konzept dem Grossen Rat vorlegen.

Kontakt

Simon Kettner
Projektleiter
+41 61 267 81 19simon.kettner@bs.ch