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Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum

Gewässer benötigen zur Erfüllung ihrer Funktionen und zum Schutz vor Hochwasser ausreichend Raum. Deshalb sichert der Kantonale Nutzungsplan Gewässerraum diesen Raum vor Bebauung. Zudem wird mittels Dünger- und Pflanzenschutzmittelverbot verhindert, dass schädliche Stoffe die Gewässer belasten.

Blick auf den Rhein bei Abenddämmerung mit den Roche-Türmen im Hintergrund.
Blick auf den Rhein
© Städtebau & Architektur

Ziele des Nutzungsplans

Gewässer und ihre Uferbereiche sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere. Sie sind empfindliche Ökosysteme, welche durch Verbauungen und intensive Nutzung zu einem grossen Teil in stark beeinträchtigtem Zustand sind. Sie brauchen ausreichend Raum, damit sie ihre ökologischen Funktionen erfüllen können und der Hochwasserschutz gewährleistet ist. Im Auftrag des Bundes (Art. 36a des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes) legt der Kanton Basel-Stadt den Gewässerraum verbindlich fest, um den Gewässern wieder mehr Raum zu gewähren.

Schmaler Bach mit grünem Ufer.
Der Gewässerraum beinhaltet neben dem Gewässer auch die Uferbereiche – Alter Teich in Riehen
© Städtebau & Architektur

Die Abteilung Raumplanung hat zusammen mit weiteren Fachstellen sowie den Gemeinden Riehen und Bettingen für das gesamte Kantonsgebiet einen kantonalen Nutzungsplan erarbeitet, mit welchem der Gewässerraum – also der Raum, den die Gewässer und ihre Uferbereiche einnehmen – grundeigentümerverbindlich festgelegt wird.

Stufen zu einem Fluss.
Neue Sitzstufen am St. Albanteich
© Städtebau & Architektur

Die Nutzung und Bewirtschaftung innerhalb des Gewässerraums richtet sich nach Art. 41c der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb des Gewässerraums darf nur extensiv erfolgen, und es gilt ein Dünger- und Pflanzenschutzmittelverbot. Der Gewässerraum ist grundsätzlich frei von Anlagen zu halten. Nur standortgebundene und im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke oder Brücken dürfen im Gewässerraum erstellt werden.

Beschluss

Am 27. Februar 2024 wurde der Kantonale Nutzungsplan Gewässerraum durch den Regierungsrat beschlossen. Der neu definierte Gewässerraum tritt nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft. Mit Inkrafttreten des kantonalen Nutzungsplans wird der aktuell geltende Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmungen abgelöst.

Kontakt

Luigi Poppa
Projektleiter
+41 61 267 61 70luigi.poppa@bs.ch