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E3 Form des kantonalen Richtplans

Der Richtplan weist gemäss den Anforderungen von Art. 6 RPV folgende Gliederung auf:

Dokumentseite mit Inhaltsgliederung und Kartenbeschreibung.
E3 Form des kantonalen Richtplans
© Kanton Basel-Stadt

Für Vorhaben, die in der Richtplankarte (Massstab 1:25’000) eingetragen sind, bestehen Verweise zu den Objektblättern, in diesen wiederum finden sich Verweise zu der Richtplankarte (gegenseitige Verweisung).

Behördenverbindliche Richtplanteile sind farbig gekennzeichnet (unterlegt)

* Grundlagen gemäss Art. 6 Raumplanungsgesetz.