Leitsätze Natur und Landschaft
Natürliche Lebensgrundlagen
Natürliche Lebensgrundlagen schützen
- Gebiete für Grundwassernutzungen, Anreicherungsgebiete sowie wichtige Grundwasserträger und Quellen sind zu schützen.
- Böden mit besonderen Werten und Funktionen sind zu schützen; belastende Nutzungen und Stoffeinträge sind zu vermeiden. Die Bodenfruchtbarkeit ist langfristig zu erhalten.
- Leitbahnen zur Durchlüftung der Siedlungsgebiete sind zu erhalten.
- Dem Verschwinden standortheimischer Tier- und Pflanzenarten ist mit entsprechenden Massnahmen vorzubeugen.
Natur- und Landschaftsschutz, Land- und Waldwirtschaft
Lebensräume sichern, entwickeln und nutzen
- Die Natur- und Landschaftsräume sind in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten und zu entwickeln; Schutz, Nutzung und Erholung sind aufeinander abzustimmen.
- Den Fliessgewässern ist – in Abstimmung mit den Nutzungsansprüchen im angrenzenden Gebiet sowie mit den stadtgestalterischen Anliegen – genügend Raum zu geben, der möglichst naturnah gestaltet wird.
- Durch Sicherung, Aufwertung und Erweiterung der öffentlichen und privaten Grünbereiche sollen die ökologischen Vernetzungsräume der Siedlung verbessert und zusammen mit den Landschaftsräumen verbunden werden.
- Die zur Verfügung stehenden Bewirtschaftungsflächen ermöglichen eine verbindende, ökologische und zukunftsfähige bäuerliche Landwirtschaft mit erfolgreichen Unternehmern.
- Der Wald soll für Holzproduktion, Schutz und Erholung nachhaltig genutzt werden.