Lärmempfindlichkeitsstufenplan
Die Lärmschutz-Verordnung des Bundes will Bevölkerung und Umwelt vor übermässiger Lärmbelastung schützen. Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) legt deshalb fest, welches Mass an Lärmimmissionen an welchen Orten erlaubt ist.
Was ist der Lärmempfindlichkeitsstufenplan?
Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (LESP) regelt die zulässigen Lärmimmissionen in einem Gebiet. Je höher die Lärmempfindlichkeitsstufe, desto höher sind die zulässigen Immissionen. Damit schafft der LESP Klarheit für potenzielle Lärmverursacher und für vom Lärm Betroffene, welche Immissionen in einem Gebiet zulässig bzw. welche zu akzeptieren sind. Die mit den Empfindlichkeitsstufen verbundenen Grenzwerte gelten für Strassenverkehrslärm, Eisenbahnlärm, Lärm von Flugplätzen, Industrie- und Gewerbelärm sowie Lärm von Schiessplätzen.
Mit der Lärmschutzverordnung hat der Bund die Inhalte der Lärmempfindlichkeitsstufenpläne für die ganze Schweiz vorbestimmt. Die räumliche Verteilung der Lärmempfindlichkeitsstufen in der Stadt wird durch den Grossen Rat beschlossen (in der Gemeinde Riehen das Gemeindeparlament und in der Gemeinde Bettingen die Gemeindeversammlung). Zur Festsetzung, Änderung oder Aufhebung von Lärmempfindlichkeitsstufenplänen ist vorgängig eine öffentliche Planauflage durchzuführen. Dabei können Anregungen und von direkt Betroffenen auch Einsprachen geltend gemacht werden. Sofern ein Lärmempfindlichkeitsstufenplan vom Grossen Rat (oder Gemeindeparlament, -versammlung) beschlossen wurde, kann gegen den Plan auch das Referendum ergriffen werden.
Für die Anwendung des Lärmrechts und des Lärmempfindlichkeitsstufenplans ist das Amt für Umwelt und Energie im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt zuständig.
Weitere Informationen
Geoportal BS: Lärmempfindlichkeitsstufenplan Lärmschutzverordnung des Bundes Schema Lärmempfindlichkeitsstufen.pdf (Startet einen Download) Amt für Umwelt und EnergieGewässerschutz, Abfallbewirtschaftung, Energiesparen, Abwasserentsorgung, Lärmschutz, Umweltanalytik und Altlastenvollzug sind die Kerngeschäfte des Amts für Umwelt und Energie.
Fragen zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan?
Für konkrete Fragen zu einzelnen Vorhaben wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige Stadtgebiet zuständige Person.
Kontakt
Bei allgemeinen Fragen zum Lärmempfindlichkeitsstufenplan können Sie sich an die folgenden Personen wenden: