Zonenplan
Der Zonenplan ist ein kommunales Planungsinstrument, welches grundeigentümerverbindlich und parzellenscharf die zulässige Art der Landnutzung sowie das maximale Ausmass von baulichen Anlagen regelt.
Was ist der Zonenplan?
Der Zonenplan wird alle 15 bis 25 Jahre gesamthaft überprüft und ggf. revidiert. Für grosse wichtige Projekte kann es auch zwischen den grossen Gesamtrevisionen lokale Zonenänderungen – oft in Verbindung mit Bebauungsplänen – geben.
Mit wenigen Ausnahmen liegt die Kompetenz zum Beschluss von Zonenplanänderungen beim Grossen Rat bzw. in den Landgemeinden beim Gemeindeparlament oder der Gemeindeversammlung. Vor einer Überweisung von Zonenänderungs-Ratschlägen an den Grossen Rat findet eine öffentliche Planauflage statt. Dabei können Anregungen und von direkt Betroffenen auch Einsprachen geltend gemacht werden. Sofern eine Zonenänderung vom Grossen Rat (oder Gemeindeparlament, -versammlung) beschlossen wurde, kann dagegen auch das Referendum ergriffen werden.
Die letzte gesamthafte Zonenplanrevision wurde mit den Grossratsbeschlüssen zu den zwei Ratschlägen «Basisratschlag Zonenplanrevision» im Jahr 2014 und «Zonenplanrevision Stadt Basel – Zweiter Ratschlag» im Jahr 2020 verabschiedet. Die wichtigsten Themen waren die Schaffung von Wohnraumpotenzialen durch ausgewählte Stadtrandentwicklungen und mehr Spielräume für die Innenentwicklung an besonders geeigneten Gebieten sowie der Ortsbildschutz und die Freiraumzonen.
Fragen zum Zonenplan?
Für konkrete Fragen zu einzelnen Vorhaben wenden Sie sich bitte an die für das jeweilige Stadtgebiet zuständige Person.
Kontakt
Bei allgemeinen Fragen zum Zonenplan können Sie sich an die folgenden Personen wenden: