Kinder- und Jugendheime
Die Fachstelle Jugendhilfe bewilligt und beaufsichtigt alle Kinder- und Jugendheime. Sie schliesst Leistungsvereinbarungen mit anerkannten Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe.
Kinder- und Jugendheime
Die Kinder- und Jugendheime im Kanton Basel-Stadt werden von privaten und gemeinnützigen Organisationen geführt. Daneben führt der Kanton drei eigene Schulheime: die Gute Herberge, das Schul- und Förderzentrum Wenkenstrasse und die Waldschule Pfeffingen.
Bewilligung
Jedes Kinder- und Jugendheim braucht eine Bewilligung gemäss der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO). Wenn Sie ein Kinder- und Jugendheim gründen wollen, müssen Sie das Bewilligungsverfahren im Vorfeld mit der Fachstelle Jugendhilfe besprechen.
Fachstelle Jugendhilfe
Aufsicht
Die Fachstelle Jugendhilfe beaufsichtigt alle Kinder- und Jugendheime im Kanton Basel-Stadt. Wir überprüfen regelmässig, ob die gesetzlichen Vorgaben, die Bewilligungsvoraussetzungen, die Vorgaben der interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) sowie grundsätzliche qualitative Standards eingehalten werden.
Überprüfung des Leumunds
In der Arbeit mit Kindern dürfen keine Personen mit Vorstrafen wegen Übergriffen oder anderen schweren Vergehen beschäftigt werden. Die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist dafür verantwortlich, dies regelmässig zu überprüfen.
Die Abteilung Jugend- und Familienangebote ist als kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden eines Kinder- und Jugendheims eine Leumundsprüfung durchzuführen und holt dazu einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein.
Kinder- und Jugendheime melden alle neuen Mitarbeitenden zeitnah bei der Fachstelle Jugendhilfe. Nutzen Sie bitte folgendes Formular und schicken Sie es als Excel-Datei zurück.
Bitte informieren Sie ihre Mitarbeitenden, dass wir regelmässig Behördenauszüge einholen. Sie können dazu das Informationsblatt abgeben:
Finanzierung
Leistungsvereinbarung mit dem Kanton
Kinder- und Jugendheime können durch den Kanton Basel-Stadt anerkannt werden. Der Kanton schliesst mit diesen Heimen eine Leistungsvereinbarung. In dieser werden das Angebot und die Finanzierung geregelt, gestützt auf das Staatsbeitragsgesetz.
Konkordat Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Die Fachstelle Jugendhilfe ist zuständig für die Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) im Bereich A (stationäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen). Mit der IVSE sind die Finanzierungsmodalitäten zwischen den Kantonen bei ausserkantonalen Platzierungen geregelt.
Subventionen des Bundesamts für Justiz
Die Fachstelle Jugendhilfe ist die Verbindungsstelle zum Bundesamt für Justiz (BJ). Vom Kanton anerkannte Kinder- und Jugendheime, die die Anerkennungsvoraussetzungen des BJ (Fachbereich Straf- und Massnahmenvollzug) für Erziehungseinrichtungen erfüllen, können über die Fachstelle Jugendhilfe eine Anerkennung des BJ beantragen. Mit dieser erhalten die Heime Subventionen vom Bund in Form von Betriebs- und/oder Baubeiträgen.