Fachstelle Jugendhilfe
Die Fachstelle Jugendhilfe bewilligt und beaufsichtigt die Kinder- und Jugendheime sowie Pflegefamilien im Kanton. Sie erteilt Kostengutsprachen für Beiträge an die Aufenthalts- und Betreuungskosten.
Über uns
Wir sorgen dafür, dass es in Basel-Stadt ausreichende und bedarfsgerechte Leistungen der ambulanten und stationären Kinder- und Jugendhilfe gibt.
Wir bewilligen und beaufsichtigen die kantonalen Kinder- und Jugendheime und Pflegefamilien. Mit den Heimen und den ambulanten Leistungserbringer schliessen wir eine vertragliche Vereinbarung. Zudem erteilen wir Kostengutsprachen für Beiträge an die Aufenthalts- und Betreuungskosten.
Wir bekennen uns zu den Qualitätsstandards Quality4Children für die Betreuung von fremduntergebrachten Kindern und jungen Erwachsenen.
Leitung
Unsere Tätigkeiten
Bericht über Hilfen zur Erziehung
Der Bereich Jugend, Familie und Sport erstattet regelmässig Bericht über die ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen in den ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Der letzte Bericht erschien 2023.
Die Expertise der Fachhochschule Nordwestschweiz liegt dem Bericht zugrunde.
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO)
- Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
- Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG)
- Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)
- Gesetz betreffend Förder- und Hilfeleistungen für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendgesetz, KJG)
- Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Heimen (Kinder- und Jugendheimverordnung, KJHVO)
- Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO)