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Pflegefamilien

Die Fachstelle Jugendhilfe bewilligt und beaufsichtigt Pflegefamilien. Sie erteilt Kostengutsprachen.

Pflegefamilien

Pflegefamilien schaffen einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend nicht bei ihrer Familie leben können.

Im Auftrag der Fachstelle Jugendhilfe akquiriert und schult das Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz Pflegefamilien. Es vermittelt Pflegefamilien und begleitet Pflegeverhältnisse. Sie erhalten beim Zentrum Pflegekinder unverbindliche Auskünfte.

Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz

Bewilligung

Wollen Sie ein minderjähriges Kind für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in Ihrem Haushalt aufnehmen, dann brauchen Sie eine Bewilligung. Das gilt auch, wenn das Kind mit Ihnen verwandt ist. Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Pflegeplatzbewilligung für Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die Mitarbeitenden besprechen mit Ihnen den Ablauf und stellen Ihnen die Unterlagen zu.

Aufsicht

Die Fachstelle Jugendhilfe beaufsichtigt die Pflegefamilie. Sie führt regelmässig einen Aufsichtsbesuch durch. Dabei sprechen die Mitarbeitenden mit dem Pflegekind und allen im Haushalt lebenden Personen.

Kostengutsprachen

Für die Auszahlung von Aufenthalts- und Betreuungskosten müssen, gemäss Pflegefamilienverordnung, folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Aufenthalt des Pflegekindes in einer Pflegefamilie ist von einer anerkannten Fachstelle angeordnet.
  • Der Unterstützungswohnsitz des Pflegekindes ist im Kanton Basel-Stadt.
  • Das Pflegeverhältnis ist vertraglich geregelt.

Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Kostengutsprachen.

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