Pflegefamilien
Die Fachstelle Jugendhilfe bewilligt und beaufsichtigt Pflegefamilien. Sie erteilt Kostengutsprachen für die Finanzierung von Pflegeverhältnissen.
Pflegefamilien
Pflegefamilien schaffen einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihrer Familie leben können.
Im Auftrag der Fachstelle Jugendhilfe akquiriert und schult das Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz Pflegefamilien. Es vermittelt Pflegefamilien und begleitet Pflegeverhältnisse. Sie erhalten beim Zentrum Pflegekinder unverbindliche Auskünfte.
Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz
Bewilligung
Wollen Sie ein minderjähriges Kind für mehr als einen Monat entgeltlich oder für mehr als drei Monate unentgeltlich in Ihrem Haushalt aufnehmen, dann brauchen Sie eine Bewilligung. Das gilt auch, wenn das Kind mit Ihnen verwandt ist. Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Pflegeplatzbewilligung für Familien mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt. Die Mitarbeitenden besprechen mit Ihnen den Ablauf und stellen Ihnen die Unterlagen zu.
Fachstelle Jugendhilfe
Aufsicht
Die Fachstelle Jugendhilfe beaufsichtigt die Pflegefamilie. Sie führt regelmässig einen Aufsichtsbesuch durch. Dabei sprechen die Mitarbeitenden mit dem Pflegekind und allen im Haushalt lebenden Personen.
Ein zentrales Ziel der Aufsicht besteht darin, Bedingungen zu schaffen, die das Wohl und den Schutz der Kinder und Jugendlichen sichern.
Finanzierung
Für die Auszahlung von Aufenthalts- und Betreuungskosten müssen, gemäss Pflegefamilienverordnung, folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Aufenthalt des Pflegekindes in einer Pflegefamilie ist von einer anerkannten Fachstelle angeordnet.
- Der Unterstützungswohnsitz des Pflegekindes ist im Kanton Basel-Stadt.
- Das Pflegeverhältnis ist vertraglich geregelt.
Die Fachstelle Jugendhilfe erteilt die Kostengutsprachen.
- Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht von Pflegefamilien, die Anerkennung als Fachpflegefamilie und über die Beiträge des Kantons für Pflegefamilien (Startet einen Download)
Die Richtlinien regeln die finanziellen Beiträge für Pflegefamilien.
- Hinweise für Pflegeeltern zur Steuererklärung 2023 (Startet einen Download)
Der Beitrag für die Betreuung unterliegt in den meisten Kantonen der Steuerpflicht.
- Pflegevereinbarung (Startet einen Download)
- Beiträge für Pflegefamilien 2024 (Startet einen Download)