Abteilung Kinder- und Jugenddienst
Im Mittelpunkt der Arbeit des Kinder- und Jugenddienstes (KJD) stehen der Kindesschutz, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Frühe Förderung. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Dienstleistungen.
Über uns
Wir nehmen Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wahr. Wir setzen vereinbarte (also freiwillige) und gesetzliche Massnahmen um. Gemeinsam mit unseren Partnerinnen und Partnern sorgen wir für Bedingungen, in denen Kinder und Jugendliche gut aufwachsen und sich entwickeln können. Das Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen, das Kindeswohl zu sichern und die Chancengerechtigkeit zu fördern.
Im Zentrum für Frühförderung (ZFF) fördern wir Babys und Kleinkinder und unterstützen ihre Eltern, unter anderem mit Heilpädagogik, Logopädie und Elternbildung.
Leitung
Angebote des KJD für Familien, Kinder und Jugendliche
Eltern, Kinder und Jugendliche können sich bei persönlichen oder familiären Problemen an unser Intake-Team wenden. Wir prüfen die Umstände, informieren über Handlungsmöglichkeiten und vermitteln Hilfe. Bei Bedarf vereinbaren wir eine Zusammenarbeit mit den Eltern. Wir arbeiten darauf hin, dass die Eltern gemeinsam mit den Fachpersonen Hindernisse beseitigen und Probleme lösen. Um das Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen die Erziehungsberechtigen bereit sein, mit uns zusammenzuarbeiten und Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben.
Intake-Team des Kinder- und Jugenddienstes
Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Wir organisieren und koordinieren ergänzende Hilfen zur Erziehung. Das sind zum Beispiel Familienbegleitung oder Aufenthalte in einer Institution oder Pflegefamilie. Wir klären mit den Sorgeberechtigten die Finanzierung.
Angebote für Schulen und Fachstellen aus dem Netzwerk Kinderschutz
Lehrpersonen und Fachpersonen von Stellen aus dem Netzwerk Kinderschutz können uns bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung beiziehen. Die Voraussetzung ist, dass die Eltern damit einverstanden sind. In einem Gespräch mit der Familie schätzen wir gemeinsam die Situation ab. Im Anschluss entscheiden wir, wie angemessen auf die Situation reagiert werden kann.
Anmeldung
Anmeldung Beizug KJD für Schulen (Startet einen Download) Information Beizug KJD für Schulen (Startet einen Download) Anmeldung Beizug KJD für Anlaufstellen Netzwerk Kinderschutz (Startet einen Download) Information Beizug KJD für Anlaufstellen Netzwerk Kinderschutz (Startet einen Download)Angebote für die KESB und das Zivilgericht
Abklärungen
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Zivilgerichts klären wir die familiären Verhältnisse in Bezug auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung ab. Dazu verfassen wir einen Abklärungsbericht. Auf der Grundlage dieses Berichts entscheiden die Auftraggebenden, ob sie Massnahmen zum Schutz des Kindes oder des/der Jugendlichen ergreifen.
Mandatsführungen und rechtliche Vertretungen
Wir führen für die KESB und das Zivilgericht Beistandschaften und Vormundschaften. Unsere Beistandsperson berät und unterstützt die Eltern in der Sorge um das Kind. Falls es nötig ist, kann sie das Kind rechtlich vertreten.
Angeordnete Beratung bei Trennung und Scheidung
Die KESB oder das Zivilgericht kann uns beauftragen, mit den Eltern bei einer Trennung oder Scheidung eine angeordnete Beratung durchzuführen. Gründe dafür können beispielsweise Konflikte über die elterliche Sorge, die Obhut oder das Besuchsrecht sein. Ziel ist es, eine durch die Eltern erarbeitete Vereinbarung über die strittigen Punkte zu entwickeln.
Erstintervention nach häuslicher Gewalt
Nach Vorfällen von häuslicher Gewalt mit Polizeieinsatz informiert uns die KESB. Wir schicken Fachpersonen zur betroffenen Familie. Diese sprechen mit den beteiligten Personen und dem Kind über den Gewaltvorfall, schätzen die Belastungssituation ein und vermitteln Hilfe.
Weitere Aufgabe
Pflegebeiträge für Minderjährige
Wir prüfen Anträge für Beiträge an die unentgeltliche Pflege und Betreuung von dauernd pflegebedürftigen Minderjährigen zu Hause. Wir sind auch für die Abrechnung zuständig.
Kontakt
Kinder- und Jugenddienst (KJD)
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr
Neuanmeldungen:
Montag bis Freitag
8.00–12.00 Uhr