Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist als Dienstleistungsorganisation und Notfalldienst zuständig für den Schutz von gefährdeten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, für Kindesbelange bei Elternkonflikten und für ausgewählte Bereiche der eigenen Vorsorge und der gesetzlichen Vertretung.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kurz erklärt
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird von Dr. iur. Patrick Fassbind präsidiert. Gemeinsam mit rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den gesetzlichen Auftrag, das Wohl und den Schutz von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen sicherzustellen.
Eine Kontaktaufnahme mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kann bei Betroffenen Unsicherheit auslösen. Das muss nicht sein. Über den unten stehenden Button werden Sie auf unseren Flyer weitergeleitet. Dort zeigen wir Ihnen den möglichen Ablauf einer Kontaktaufnahme und gehen auf häufig gestellte Fragen ein.
Der Flyer wird Ihnen mit einem Klick in einem separaten Fenster geöffnet.
Organigramm der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Wir stellen uns vor! Sehen Sie die verschiedenen Abteilungen und Gremien der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit den jeweiligen Ansprechpartnern.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Unversehrtheit sowie auf eine gute und gesunde Entwicklung. Können die Eltern diesen Ansprüchen nicht gerecht werden und erscheint das Kindeswohl erheblich gefährdet, führt die Kindesschutzbehörde Abklärungen durch, ob Massnahmen im Interesse des Kindes und der Familie nötig sind.
Erwachsene
Die Erwachsenenschutzbehörde setzt sich für Erwachsene ein, die nicht in der Lage sind, selbstständig die notwendige Unterstützung zu organisieren oder anderweitig schwerwiegend gefährdet sind. Dabei werden Abklärungen durchgeführt und gegebenenfalls über Massnahmen im Interesse der Hilfs-und schutzbedürftigen Erwachsenen entschieden.
Aufsichtsfunktionen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist Beschwerdeinstanz in Bezug auf die Amtsführung von Beistandspersonen (Aufsicht) sowie für Massnahmen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, welche die Bewegungsfreiheit einschränken. Zudem nehmen wir die Aufsicht über die Einhaltung von Vorsorgeaufträgen, Patientenverfügungen und die im Interesse von urteilsunfähigen Erwachsenen ausgeübte gesetzliche Vertretung (Ehegattenvertretung und Vertretung bei medizinischen Massnahmen) wahr.
Weitere Aufgaben und Dienstleistungen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bietet umfassende und niederschwellige Beratung auf dem gesamten Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes an. Dazu gehören der Vorsorgeauftrag und die gesetzliche Vertretung. Vorsorgeaufträge werden von ihr beurkundet und können bei ihr hinterlegt werden. Ebenso können Wunschbeistandspersonen und Sorgerechtsverfügungen hinterlegt werden. Zudem stellt sie Handlungsfähigkeitszeugnisse, sowie Bestätigungen über die alleinige oder gemeinsame elterliche Sorge aus.
Sie ist verantwortlich für die Leistungsvereinbarungen mit den Sozialdiensten der Basler Spitäler (gemeinwirtschaftliche Leistungen), der Pro Senectute (Beistandschaften) und der Begleit- und Befähigungsstelle.
Arbeiten bei der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde
Neben Jobs bietet die Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde auch Volontariate und Praktika an. Zudem können Sie sich als Privatbeistandsperson engagieren.
Formulare, Merkblätter und Links
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde stellt Formulare für die Einreichung von Gefährdungsmeldungen sowie Merkblätter und Links zu weiteren Informationen über den Kindes- und Erwachsenenschutz zur Verfügung. Zudem weisen wir auf weitere mit uns zusammenarbeitende Behörden und Organisationen hin.
Häufig gesucht
Die am meisten nachgefragten Dienstleistungen oder Informationen der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Öffnungszeiten
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr