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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist als Dienstleistungsorganisation und Notfalldienst zuständig für den Schutz von gefährdeten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, für Kindesbelange bei Elternkonflikten und für ausgewählte Bereiche der eigenen Vorsorge und der gesetzlichen Vertretung.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kurz erklärt

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird von Dr. iur. Patrick Fassbind präsidiert. Gemeinsam mit rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den gesetzlichen Auftrag, das Wohl und den Schutz von hilfs- und schutzbedürftigen Menschen sicherzustellen. 

Eine Kontaktaufnahme mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde kann bei Betroffenen Unsicherheit auslösen. Das muss nicht sein. Über den unten stehenden Button werden Sie auf unseren Flyer weitergeleitet. Dort zeigen wir Ihnen den möglichen Ablauf einer Kontaktaufnahme und gehen auf häufig gestellte Fragen ein. 

Der Flyer wird Ihnen mit einem Klick in einem separaten Fenster geöffnet. 

Wir sind als Notfalldienst für soziale Krisen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dafür verantwortlich, dass eine Situation umfassend abgeklärt und, falls nötig, die notwendigen Unterstützungen und Hilfestellungen im Interesse der Betroffenen eingeleitet werden.

Portrait eines lächelnden Geschäftsmannes mit Brille und blauer Krawatte.
Dr. iur. Patrick Fassbind, Advokat, MPAPräsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Basel-Stadt

Dr. jur. Patrick Fassbind

Präsident

Organigramm der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Wir stellen uns vor! Sehen Sie die verschiedenen Abteilungen und Gremien der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit den jeweiligen Ansprechpartnern.

Organigramm der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Startet einen Download)

Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Unversehrtheit sowie auf eine gute und gesunde Entwicklung. Können die Eltern diesen Ansprüchen nicht gerecht werden und erscheint das Kindeswohl erheblich gefährdet, führt die Kindesschutzbehörde Abklärungen durch, ob Massnahmen im Interesse des Kindes und der Familie nötig sind. 


Erwachsene

Die Erwachsenenschutzbehörde setzt sich für Erwachsene ein, die nicht in der Lage sind, selbstständig die notwendige Unterstützung zu organisieren oder anderweitig schwerwiegend gefährdet sind. Dabei werden Abklärungen durchgeführt und gegebenenfalls über Massnahmen im Interesse der Hilfs-und schutzbedürftigen Erwachsenen entschieden.  


Aufsichtsfunktionen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist Beschwerdeinstanz in Bezug auf die Amtsführung von Beistandspersonen (Aufsicht) sowie für Massnahmen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, welche die Bewegungsfreiheit einschränken. Zudem nehmen wir die Aufsicht über die Einhaltung von Patientenverfügungen und die im Interesse von urteilsunfähigen Erwachsenen ausgeübte gesetzliche Vertretung (Ehegattenvertretung und Vertretung bei medizinischen Massnahmen) wahr.


Weitere Aufgaben und Dienstleistungen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bietet umfassende und niederschwellige Beratung auf dem gesamten Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes an. Dazu gehören der Vorsorgeauftrag und die gesetzliche Vertretung. Vorsorgeaufträge werden von ihr beurkundet und können bei ihr hinterlegt werden. Ebenso können Wunschbeistandspersonen und Sorgerechtsverfügungen hinterlegt werden. Zudem stellt sie Handlungsfähigkeitszeugnisse, sowie Bestätigungen über die alleinige oder gemeinsame elterliche Sorge aus. 

Sie ist verantwortlich für die Leistungsvereinbarungen mit den Sozialdiensten der Basler Spitäler (gemeinwirtschaftliche Leistungen), der Pro Senectute (Beistandschaften) und der Begleit- und Befähigungsstelle. 

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Rheinsprung 18
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

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