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Informationen für Lernende

Wo bekomme ich Unterstützung während der Lehre? Wie läuft der Lehrabschluss ab? Und was ist eine Berufsmaturität? Antworten auf diese und weitere Fragen bekommen Sie auf dieser Seite.

Unterstützung während der Lehre

Wenn Sie Fragen zur Berufslehre haben oder Unterstützung benötigen, hilft Ihnen die Fachstelle Lehraufsicht gerne weiter. Bitte wenden Sie sich an die Person, die für Ihren Beruf zuständig ist. 

Lehrabschluss (Qualifikationsverfahren QV)

Wenn Sie einen Lehrvertrag in Basel-Stadt haben, sind Sie für die Lehrabschlussprüfung vorgemerkt. Zu Beginn des letzten Lehrjahrs (also im August) erhält Ihr Lehrbetrieb ein Formular für die Anmeldung. Das Formular unterschreiben Sie gemeinsam mit Ihrem Berufsbildner oder Ihrer Berufsbildnerin. Ihr Lehrbetrieb reicht das Formular bis Ende Oktober bei der Fachstelle Lehraufsicht ein.

Machen Sie einen Berufsabschluss für Erwachsene nach Artikel 32, sind Sie für Ihre Anmeldung zum QV selbst verantwortlich. Zu Beginn des letzten Lehrjahrs (also im August) erhalten Sie ein Formular für die Anmeldung. Das Formular reichen Sie bis Ende September bei der Fachstelle Lehraufsicht ein.

Müssen Sie die Lehrabschlussprüfung wiederholen, haben Sie mit der Eröffnung des Prüfungsresultats ein Formular zur Anmeldung der Prüfungswiederholung erhalten. Das Formular reichen Sie bis Ende September bei der Fachstelle Lehraufsicht ein. 

Wenn Sie Fragen zur An- oder Abmeldung haben, wenden Sie sich bitte per Mail an die Fachstelle Lehraufsicht.

Bestellung von Duplikaten

Sie können Duplikate Ihres eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder Ihres Berufsattests bei der Prüfungsorganisation bestellen. 

für kaufmännische Berufe für Berufe aus Detailhandel, Dienstleistung, Industrie und Gewerbe

Berufsmaturität

Wenn Sie eine Lehre mit EFZ machen, können Sie zusätzlich zur Berufsausbildung die Berufsmaturität (BM) ablegen. Diese öffnet den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen. 

Die fachlichen Ausrichtungen der Berufsmaturität heissen:

  • Technik, Architektur und Life Sciences
  • Wirtschaft und Dienstleistungen
  • Gestaltung und Kunst
  • Gesundheit und Soziales
  • Natur, Landschaft und Lebensmittel

Die Berufsmaturitätsschule können Sie während der Lehre oder nach der Lehre besuchen. 

Berufsmaturität während der Lehre BM 1

Ob diese Möglichkeit für Sie infrage kommt, besprechen Sie in der Regel vor Lehrbeginn mit Ihrer Betreuungsperson im Lehrbetrieb. Wenn Sie die Wirtschaftsmittelschule (WMS) oder die Informatikmittelschule (IMS) besuchen, erwerben Sie ebenfalls die BM 1. 

Berufsmaturität nach der Lehre BM 2

Die BM 2 können Sie entweder als Vollzeitschule in einem Jahr oder Teilzeit in zwei Jahren besuchen.

Zulassung

Um an einer Berufsmaturitätsschule aufgenommen zu werden, müssen Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen oder eine Aufnahmeprüfung bestehen. Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Berufsmaturitätsschule oder auf der gemeinsamen Website zur Berufsmaturität der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. 

Passerelle zur Universität

Im Anschluss an die Berufsmaturität können Sie über einen Passerellen-Lehrgang und eine Prüfung auch den Zugang zu den Universitäten erreichen.

Kostenrückerstattung bei ausserkantonalem Schulbesuch

Der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung finanziert die Reise, die Verpflegung und allfällige Übernachtungen beim Besuch einer Berufsfachschule ausserhalb des Tarifverbunds Nordwestschweiz TNW. Der Anspruch besteht sowohl beim obligatorischen Berufsfachschulbesuch (inkl. Berufsmaturität) als auch beim Besuch von Freifächern.

Anmeldung Pauschalentschädigung

Bitte senden Sie die IBAN-Nummer Ihres Bankkontos mit Ihrem Namen, Vornamen und dem Namen Ihres Lehrbetriebs an die folgende E-Mail-Adresse: kas@bs.ch

Anmeldung Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsentschädigung

Antragsformular Kostenrückerstattung Blockkurse mit Übernachtung (Startet einen Download)

Nachteilsausgleich

Wenn bei Ihnen eine Beeinträchtigung oder eine Entwicklungsstörung festgestellt wurde, haben Sie Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Dies bedeutet, dass Ihre besonderen Voraussetzungen bei Prüfungen berücksichtigt werden. 

Damit Sie einen Nachteilsausgleich bekommen, benötigen Sie ein Attest. Falls Sie noch keines haben, müssen Sie ein Attest beantragen. Das Attest müssen Sie zusammen mit dem Gesuchsformular Nachteilsausgleich bei der Lehraufsicht einreichen. 

Fachstelle Lehraufsicht

Haus der Berufsbildung Rosentalstrasse 17
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit unserer Zentrale :

Montag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr / 13:30 – 16:30 Uhr

Persönliche Termine auf Vereinbarung
Während den Schulferien sind wir telefonisch Vormittags erreichbar
An und vor Feiertagen gelten besondere Öffnungszeiten.

Wie weiter nach der Lehre?

Nach einem erfolgreichen Lehrabschluss können Sie sich auf verschiedenen Wegen weiterbilden: mit einer Berufsmaturität BM 2, mit einer Eidgenössischen Berufsprüfung, einer Eidgenössischen höheren Fachprüfung oder mit einem Bildungsgang an einer höheren Fachschule.

Informationsveranstaltung

In Zusammenarbeit mit dem RAV veranstaltet die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung mehrmals im Jahr Informationsabende zum Thema «Wie weiter nach der Lehre/Schule?». Die Themen umfassen Stellensuche, Berufsmaturität, Weiterbildung, Passerelle, Studium, Höhere Fachschule, Zweitlehre, Auslandaufenthalt, Militär- und Zivildienst sowie Auszeit. 

Flyer - Wie weiter nach der Lehre/Schule? (Startet einen Download)

Für dieses Thema zuständig

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