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Personen aus dem Asylbereich

Die Sozialhilfe Basel-Stadt ist verantwortlich für die finanzielle Unterstützung an Personen aus dem Asylbereich. Die Höhe der finanziellen Hilfe ist abhängig vom jeweiligen Status der Personen.

Anerkannte Flüchtlinge

Personen, die einen positiven Entscheid auf ihren Asylantrag in der Schweiz erhalten haben. 

In Basel-Stadt erhalten anerkannte Flüchtlinge die gleiche Unterstützung wie Personen in der Sozialhilfe. Die konkreten Ansätze sind in den Unterstützungsrichtlinien geregelt.

Der Leistungsrechner gibt Ihnen einen Anhaltspunkt über die Höhe der Unterstützung.

Vorläufig Aufgenommene

Personen, deren Asylantrag in der Schweiz abgelehnt wurde, aber die aus humanitären Gründen vorläufig in der Schweiz aufgenommen werden.

Ihre Unterstützung ist tiefer als bei anerkannten Flüchtlingen.

Die Ansätze sind im Anhang I der Unterstützungsrichtlinien geregelt.

Personen mit Schutzstatus S

Personen mit Schutzbedarf, zum Beispiel weil in ihrem Heimatland Krieg ausgebrochen ist. Sie werden ohne Asylverfahren befristet aufgenommen bis der Schutzbedarf nicht mehr vorliegt. 

Ihre Unterstützung in Basel-Stadt ist gleich hoch wie bei den Vorläufig Aufgenommen..

Die Ansätze sind im Anhang II der Unterstützungsrichtlinien geregelt.

Asylsuchende

Personen, die einen Asylantrag in der Schweiz gestellt haben und auf ihren Entscheid warten.

Die Ansätze sind im Anhang I der Unterstützungsrichtlinien geregelt.

Wie beantrage ich finanzielle Unterstützung?

Der Anspruch wird in der Sozialhilfe Basel-Stadt geprüft. Sie müssen dafür persönlich vorbeikommen.

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich persönlich oder per Telefon bei uns. Die Sozialhilfe unterstützt Sie auch mit persönlicher Beratung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sozialhilfe Basel-Stadt

Öffnungszeiten Montag - Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

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