Mietzinsbeiträge
Leben Sie als Familie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Dann könnten Sie Beiträge an den Mietzins ihrer Wohnung erhalten. Alle Informationen und Voraussetzungen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Haben Sie einen Anspruch?
Sie können einen Beitrag für die Miete Ihrer Wohnung erhalten, wenn
- das Einkommen Ihres Haushalts eine bestimmte Grenze nicht überschreitet,
- in Ihrem Haushalt Kinder leben,
- die Anzahl der Zimmer nicht die Anzahl der Personen im Haushalt übersteigt, und
- Sie seit mindestens fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind.
Wichtig zu wissen
- Zu Ihrem Haushalt zählen auch Kinder unter 18 Jahren und junge Erwachsene unter 25 Jahren in Erstausbildung (z.B. Studium, Lehre), auch wenn sie nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen.
- Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern werden wie Verheiratete behandelt. Konkubinatspaare ohne gemeinsame Kinder werden nach fünfjähriger Lebensgemeinschaft (unter Umständen auch früher) wie Verheiratete behandelt.
Wie viel Geld können Sie erwarten?
Die Mietzinsbeiträge für Familien betragen zwischen 50 und 1’060 Franken pro Monat. Der Beitrag hängt vom Einkommen, der Wohnungsgrösse und vom Mietzins ab. Die Nebenkostenpauschale wird für alle Wohnungstypen einheitlich geregelt, damit Ende Jahr keine Abrechnung erfolgen muss.
Beitragstabelle mit Einkommens und Mietzinsgrenzen
Beitragstabelle Mietzinsbeiträge mit Beispielen (Startet einen Download)Anspruch berechnen
Sie sind unsicher ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine Sozialleistung haben? Dann machen Sie den Kurztest.
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Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen zu den Familienmietzinsbeiträgen finden Sie in diesen Gesetzen und Verordnungen.
- Mietbeitragsgesetz (MBG)
Das Mietbeitragsgesetz des Kantons Basel-Stadt legt die Grundlagen für die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen an Familien mit Kindern.
- Mietbeitragsverordnung (MIVO)
Die Verordnung konkretisiert das Mietbeitragsgesetz und legt insbesondere die Höhe der Mietzinsbeiträge fest.
- Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen (SoHaG)
Das Harmonisierungsgesetz regelt die Grundsätze der Sozialleistungen im Kanton. Insbesondere definiert das Gesetz die massgebliche wirtschaftliche Haushaltseinheit und die Zusammensetzung des Einkommens. Dies schafft die Grundlage für die Berechnung der Familienmietzinsbeiträge.
- Harmonisierungsverordnung Sozialleistungen (SoHaV)
Die Harmonisierungsverordnung definiert Details für die Umsetzung, wie z.B. die Definition von Leistungsgrenzen und des anrechenbaren Einkommens. In der Verordnung ist festgelegt, was die Berechnungsgrundlage für Sozialleistungen ist und wann diese Berechnung durchgeführt, respektive erneuert werden muss.
Wir sind für Sie da.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.
Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei
Amt für Sozialbeiträge
Amt für Sozialbeiträge
MietzinsbeiträgeGrenzacherstrasse 62
4005 Basel