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Nothilfe

Jede Person in der Schweiz hat das Recht auf Hilfe in Notlagen. Dazu gehört alles, was für ein menschenwürdiges Leben zwingend notwendig ist.

Habe ich Anspruch auf Nothilfe?

Damit Sie Nothilfe beziehen können, muss Folgendes auf Sie zutreffen:

  • Sie kommen aus dem Ausland und haben keinen geregelten Aufenthalt in der Schweiz.

    oder

  • Ihr Asylgesuch wurde abgewiesen und Sie müssen die Schweiz verlassen.
  • Sie haben kein Vermögen.

Wie beantrage ich Nothilfe?

Für den Antrag kommen Sie während unseren Öffnungszeiten persönlich bei der Sozialhilfe Basel-Stadt vorbei.

Für Informationen zur Anmeldung erreichen Sie uns auch per Telefon oder per Mail:

Wie viel Geld erhalte ich?

Die Höhe der Nothilfe berücksichtigt Ihre persönliche Situation. In der Regel beinhaltet sie:

  • Kostengutsprache für die Notschlafstelle 
  • Fr. 12.30 pro Tag für Essen und Hygiene

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem "Rundschreiben Nothilfe".

Rundschreiben Nothilfe

Rundschreiben Nothilfe

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich persönlich oder per Telefon bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sozialhilfe Basel-Stadt

Öffnungszeiten Montag - Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr

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