Brillentragpflicht im Führerausweis eintragen/aufheben
Wenn Sie zum Lenken eines Autos oder Motorrads eine Sehhilfe benötigen, muss dies im Führerausweis vermerkt werden. Und umgekehrt müssen Sie eine eingetragene Sehhilfe, die Sie nicht mehr benötigen, aufheben lassen.
Brillentragpflicht eintragen oder aufheben lassen
Wer die für motorisierte Fahrten vorgeschriebenen Sehschärfewerte nur mit einer Sehhilfe erreicht, muss diese während der Fahrt tragen. Im Führerausweis weist der Code 01 darauf hin. Wer umgekehrt die Mindestsehwerte ohne Hilfsmittel wieder erfüllt, hat das Recht, den oben erwähnten Eintrag auf seinem Führerausweis wieder aufheben zu lassen.
Gesetzliche Grundlage
Dieses Vorgabe basiert auf der Verkehrszulassungsverordnung, Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51).
Wie gehe ich vor?
Mit dem Formular «Brillentragpflicht eintragen/aufheben» können Sie einen Eintrag oder eine Aufhebung der Brillentragpflicht beantragen.
- Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Lassen Sie sich Ihre Sehfähigkeit von einem/einer anerkannten Optiker/in, einem/einer Optometristen/-in oder einem/einer Augenärzten/-in bestätigen.
- Reichen Sie das Gesuchsformular inkl. aktuellem Passfoto und der Bestätigung des Sehtests ein. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt.
Sehtest
Lassen Sie Ihre Sehwerte durch eine/n in der Schweiz zugelassene/n Optiker/-in oder eine/n Augenarzt/-ärztin überprüfen. Die Kosten für den Sehtest tragen Sie selbst. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt.
Wann muss ich die Änderung eintragen lassen?
Während der Eintrag der Beschränkung obligatorisch innert 14 Tagen erledigt werden muss, kann die Aufhebung jederzeit unter Vorlage eines aktuellen Sehtests beantragt werden. Der Sehtest darf nicht älter als drei Monate sein.
Gebühr
40.– Franken, Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.
Kontakt
Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Abgabe mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 8.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 9.00 – 11.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr
Motorfahrzeugkontrolle
Kantonspolizei Basel-Stadt
MotorfahrzeugkontrolleClarastrasse 38
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4005 Basel