Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Brillentragpflicht im Führerausweis eintragen/aufheben

Wenn Sie zum Lenken eines Autos oder Motorrads eine Sehhilfe benötigen, muss dies im Führerausweis vermerkt werden. Und umgekehrt müssen Sie eine eingetragene Sehhilfe, die Sie nicht mehr benötigen, aufheben lassen.

Brillentragpflicht eintragen oder aufheben lassen

Wer die für motorisierte Fahrten vorgeschriebenen Sehschärfewerte nur mit einer Sehhilfe erreicht, muss diese während der Fahrt tragen. Im Führerausweis weist der Code 01 darauf hin. Wer umgekehrt die Mindestsehwerte ohne Hilfsmittel wieder erfüllt, hat das Recht, den oben erwähnten Eintrag auf seinem Führerausweis wieder aufheben zu lassen. 

Gesetzliche Grundlage

Dieses Vorgabe basiert auf der Verkehrszulassungsverordnung, Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51).

Verkehrszulassungsverordnung, VZV

Wie gehe ich vor?

Mit dem Formular «Brillentragpflicht eintragen/aufheben» können Sie einen Eintrag oder eine Aufhebung der Brillentragpflicht beantragen.

  1. Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  2. Lassen Sie sich Ihre Sehfähigkeit von einem/einer anerkannten Optiker/in, einem/einer Optometristen/-in oder einem/einer Augenärzten/-in bestätigen.
  3. Reichen Sie das Gesuchsformular inkl. aktuellem Passfoto und der Bestätigung des Sehtests ein. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt.

Sehtest

Lassen Sie Ihre Sehwerte durch eine/n in der Schweiz zugelassene/n Optiker/-in oder eine/n Augenarzt/-ärztin überprüfen. Die Kosten für den Sehtest tragen Sie selbst. Brillenpässe/-rezepte sind nicht als Sehtest anerkannt. 

Wann muss ich die Änderung eintragen lassen?

Während der Eintrag der Beschränkung obligatorisch innert 14 Tagen erledigt werden muss, kann die Aufhebung jederzeit unter Vorlage eines aktuellen Sehtests beantragt werden. Der Sehtest darf nicht älter als drei Monate sein.

Gebühr

40.– Franken, Änderungen vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt über eine Rechnung, die wir Ihnen im Anschluss zustellen.

Kontakt

Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular. 

Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Schalter- und Telefonöffnungszeiten. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Verkehrszulassungen

Clarastrasse 38
4058 Basel

Öffnungszeiten

Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Für dieses Thema zuständig

Last updated