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Schutzräume

Der Krieg in der Ukraine führt zu vermehrten Anfragen beim Zivilschutz des Kanton Basel-Stadt. Im Grundsatz gilt, dass in einer ausserordentlichen Lage der Bundesrat bzw. die zuständige Bundesbehörde die notwendigen Massnahmen und Schritte bekannt gibt und diese in Kraft setzt. Dies ist aktuell nicht der Fall.

Betreffend Schutzräume verhält es sich so, dass ein Grossteil der Bevölkerung in Gebäuden mit eigenem Schutzraum wohnt. Normalerweise befinden sich diese bei grösseren Wohnbauten direkt im Untergeschoss. Der Eigentümer oder Liegenschaftsverwalter hat Kenntnis davon, wo und ob sich ein Schutzraum im Gebäude befindet.

Falls sich kein Schutzraum im Gebäude befindet, stehen zum Teil öffentliche Schutzräume für die Bevölkerung in der näheren Umgebung zur Verfügung. Die Zuweisung der Bevölkerung zu einem öffentlichen Schutzraum erfolgt erst nach der Aufforderung der zuständigen Bundesbehörde. Danach erfolgt die Zuweisungsplanung (ZUPLA) im Kanton Basel-Stadt und die Information an die Bevölkerung, wo genau sich der zugewiesene Schutzplatz befindet.

Die Besitzer von Schutzräumen würden dann auch aufgefordert, ihre Schutzräume für einen Konfliktfall vorzubereiten. Dies umfasst beispielsweise die Entfernung von Installationen und/oder Waren, die sich in Friedenszeiten im Schutzraum befinden oder den Aufbau von Betten und Sanitär-Infrastruktur für den aktiven Betrieb der Schutzräume.

FAQ - Schutzräume und Schutzplätze

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Schutzräumen und Schutzplätzen:

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