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Bevölkerungsamt

Dem Bevölkerungsamt unterstehen das Einwohneramt, das Zivilstandsamt sowie das Passamt.

Über uns

Dem Bevölkerungsamt unterstehen das Einwohneramt, das Zivilstandsamt sowie das Passamt. Es ist für die Regelung des Meldewesens im Einwohnerbereich, das kantonale Zivilstandswesen, die Ausstellung von schweizerischen Reisedokumenten, Beglaubigungen und das Fundwesen verantwortlich. Es ist Kontakt- und Triagestelle für Fragen rund um die kantonale Verwaltung.

Darüber hinaus ist das Bevölkerungsamt im Bereich des Zivilstandswesens kantonale Aufsichtsbehörde. In dieser Eigenschaft ist es für den fachlich zuverlässigen Vollzug des Zivilstandswesens sowie für die Anerkennung der im Ausland eingetretenen Zivilstandsereignisse beziehungsweise der ausländischen Entscheide im Zusammenhang mit dem Personenstand verantwortlich. Es beaufsichtigt das Zivilstandsamt, unterstützt und berät dieses. Im Übrigen sorgt es für die Aus- und Weiterbildung der im Zivilstandswesen tätigen Personen.

Gleichzeitig ist das Bevölkerungsamt für die Bewilligung von Namensänderungen zuständig.

Unsere Ämter

Folgende Ämter gehören zum Bevölkerungsamt des Kantons Basel-Stadt.

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