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Jugendgericht

Das Jugendgericht ist erstinstanzliche kantonale Gerichtsbehörde für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt. Es handelt sich um ein interdisziplinär zusammengesetztes Fachgericht, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Jurisprudenz, Medizin und Pädagogik.

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