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Gericht für fürsorgerische Unterbringungen

Das Gericht für fürsorgerische Unterbringungen (FU-Gericht) entscheidet über Beschwerden gegen fürsorgerische Unterbringungen, die von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (gem. Art. 450 und 450e ZGB) oder der Sozialmedizin der Gesundheitsdienste (gem. § 13 KESG) verfügt wurden und gem. Art. 439 ZGB über Beschwerden von Personen, die von der Einrichtung, in welcher sie untergebracht sind, zurückbehalten bzw. nicht entlassen oder ohne Zustimmung behandelt oder in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Die Richterinnen und Richter sind, mit Ausnahme der Präsidentin, vom Regierungsrat gewählt. Die Entscheide des FU-Gerichts erfolgen jeweils in interdisziplinär zusammengesetzten Dreiergremien und sind kantonal letztinstanzlich.

Gericht für fürsorgerische Unterbringungen Basel-Stadt

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