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Finanzierung einer Suchttherapie

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie eine Kostenübernahme für eine Suchttherapie beantragen und wo Sie weitere Informationen und Ansprechpersonen finden.

Wer trägt die Kosten für eine stationäre Suchttherapie?

Die Kosten für eine stationäre Suchttherapie übernimmt die Krankenkasse oder unter bestimmten Voraussetzungen der Kanton Basel-Stadt. Es kommt darauf an, in welcher therapeutischen Institution die Behandlung erfolgt. 

Finanzierung einer stationären Suchttherapie über die Krankenkasse

Bei Einrichtungen aus der Gesundheitsversorgung (Spitäler, Kliniken) übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten einer Suchttherapie. In diesem Fall können Sie sich direkt in der Klinik oder über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt anmelden. 

Die Suchtberatungsstellen sind gerne bei der Vermittlung in eine stationäre Therapie behilflich.

Finanzierung einer stationären Suchttherapie durch den Kanton Basel-Stadt

Wenn die Krankenkasse die Kosten für die Suchttherapie nicht bezahlt, übernimmt der Kanton Basel-Stadt unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung. 

Um die Kostenübernahme zu prüfen, müssen Sie über eine Fachstelle (Indikationsstelle) einen Antrag für die Behandlung (Indikation) sowie ein Gesuch um Kostenübernahme einreichen. Im Kanton Basel-Stadt gibt es dafür 3 Indikationsstellen. 

Indikationsstellen im Kanton Basel-Stadt

Wenn Sie eine stationäre Suchttherapie machen möchten die nicht von der Krankenkasse finanziert wird, melden Sie sich direkt bei einer der untenstehenden Indikationsstellen Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Kostenübernahme.

Wie beantrage ich eine Kostenübernahme durch den Kanton Basel-Stadt?

Die Antragsformulare für die Behandlung sind bei einer Indikationsstelle auszufüllen. Melden Sie sich für eine Beratung bei einer der oben genannten Indikationsstellen Ihrer Wahl.

Die Abteilung Sucht prüft den Antrag für die Behandlung und das Gesuch um Therapiekostenübernahme durch den Kanton Basel-Stadt. Sie erteilt die Kostengutsprache.

Merkblätter sowie Formulare für Fachstellen

Weitere Informationen für Personen die in eine Suchttherapie möchten (Klientinnen und Klienten), für die Indikationsstellen und die Behandlungsstellen finden Sie in den Merkblättern.

Kontakt

Dunja Vanni
Spezialisierte Sachbearbeiterin Sozialversicherungen
+41 61 267 89 28dunja.vanni@bs.ch
Thomas Müller
Mittler im öffentlichen Raum / Mitarbeiter Fachteam Staatsbeiträge und Projektmanagement
+41 61 267 89 68thomas.mueller2@bs.ch

Abteilung Sucht

Karte von Basel-Stadt
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Malzgasse 30
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

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