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Lageplan und Besuchsinformationen

Wann kann man jemanden im Gefängnis Bässlergut besuchen? Welche Vorschriften gelten für Besuchende? Was darf man mitbringen oder überweisen?

Moderner Aufenthaltsraum mit Schliessfächern und Sitzbereichen.
Warteraum für Besuchende im Gefängnis Bässlergut
© jsd-bdm

Lageplan und Anfahrt

Kontakt/Administration:

Tel.: +41 61 638 31 00
Mail: info.gb@jsd.bs.ch

Das Gefängnis Bässlergut ist für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich, aber nicht vollständig barrierefrei. Bei Bedarf begleitet das Personal die Besuchenden beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie zum Besucherraum.

Anreise:

Öffentliche Verkehrsmittel: ab Bahnhof SBB mit Tram Nr. 2 bis Badischer Bahnhof
--> Umsteigen in Bus Nr. 55
--> Zoll Otterbach

Auto: Autobahn A2 von Zürich/Bern
--> Basel-Nord/D
--> Ausfahrt Kleinhüningen/Weil am Rhein
--> Weil am Rhein/Zoll Otterbach

Bitte beachten: Es sind keine Besucherparkplätze vorhanden.


Besuchszeiten

Folgende Besuchszeiten gelten im Gefängnis Bässlergut für Angehörige und befreundete Personen:

Administrativhaft:

Montag - Freitag:  08:00 – 10:00 Uhr
Samstag:               14:30 – 16:30 Uhr
Sonntag:                08:30 – 10:30 Uhr

Strafvollzug:

Donnerstag:        08:30 – 09:30 Uhr / 14:30 – 15:30 Uhr
Samstag:             08:00 – 10:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr
Sonntag:              08:00 – 10:00 Uhr / 14:00 – 16:00 Uhr

Die eingewiesenen Personen im Strafvollzug haben die Möglichkeit, 3 Stunden Besuch pro Woche zu empfangen. Der Besuch ist von der eingewiesenen Person zu koordinieren.

Anwältinnen / Anwälte und rechtsberatende Person:

Montag bis Freitag  08.00 - 11.30 Uhr / 13.45 - 16.45 Uhr
(oder nach Vereinbarung)

Bürozeiten:

Montag - Freitag     08:00 – 10:45 Uhr / 13:45 – 16:45 Uhr


Informationen und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher

Bitte beachten und befolgen Sie die Regeln, wenn Sie eine Person im Gefängnis Bässlergut besuchen möchten. 

Moderner, leerer Klassenraum mit Tischen und Stühlen.
Besucherraum im Gefängnis Bässelergut
© jsd-bdm

Erlaubte Waren als Mitbringsel für Insassen

Nur was auf den folgenden Merkblättern verzeichnet ist, dürfen Sie einem Insassen mitbringen.


Geldüberweisung an eingewiesene Personen

Postüberweisung: SWISS POST-PostFinance, Nordring 8, CH-3030 Bern
Kontoinhaber: Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt (5100), Bevölkerungsdienste und Migration

IBAN: CH30 0900 0000 4500 9900 6
BIC: POFICHBEXXX

Zwingend Zahlungszweck angeben: Vor- und Nachname plus "Gefängnis Bässlergut". Das Geld kann ansonsten nicht zugeordnet werden. Die Überweisung muss in Schweizer Franken erfolgen.


Spezielle Informationen für Besucherinnen und Besucher

Bitte beachten Sie folgende Vorschriften:

  • Sämtliche Besucherinnen und Besucher müssen sich mit einem gültigen Ausweis mit Foto legitimieren.
  • Für Kinder und Jugendliche bis zu 10 Jahren ist kein Ausweis erforderlich;
  • Kinder und Jugendliche müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
  • Spezielle Merkblätter für die Warenabgabe liegen im Eingangsbereich auf.