Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Bestätigung einer erfolgten Kindesanerkennung bestellen

Sie haben Ihr leibliches Kind bereits anerkannt? Sie benötigen dafür eine Bestätigung? Hier erfahren Sie, wie Sie zum gewünschten Dokument kommen.

So bestellen Sie eine Bestätigung der erfolgten Kindesanerkennung

Die Bestätigung einer Kindesanerkennung bestellen Sie beim Zivilstandsamt des Anerkennungsorts (nicht beim Wohn- oder Heimatort).

Online bestellen

Sie bestellen die Bestätigung per Online-Formular. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen die Bestätigung am Schalter im Zivilstandsamt ab. Online bezahlen Sie mit Karte, am Schalter mit Karte oder bar.

Persönlich bestellen

Sie bestellen die Bestätigung direkt am Schalter des Zivilstandsamts. Die Zustellung erfolgt per Post oder Sie holen die Urkunde am Schalter ab. 

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Zivilstandsamt

Rittergasse 11
4051 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Freitag:
08.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch:
08.00 - 11.00 Uhr

Donnerstag:
08.00 - 11.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr

Für einzelne Dienste gelten eingeschränkte Servicezeiten.

Brieflich bestellen

Sie bestellen die Bestätigung der Kindesanerkennung per Brief bei folgender Adresse: 

Zivilstandsamt
Rittergasse 11
4001 Basel

Sie erhalten das Dokument zusammen mit einer Rechnung zugestellt.


Allgemeine Hinweise

  • Die Kindesanerkennung muss in Basel, Riehen oder Bettingen erfolgt sein.
  • Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.
  • Eine Bestätigung der Kindesanerkennung kostet 30 Franken, bei Postversand zuzüglich Porto. Soll die Urkunde bei persönlicher Bestellung sofort ausgestellt werden, erfolgt ein Zuschlag von 50 %.
  • Je nach ausländischer Behörde, die das Dokument benötigt, bedarf es einer zusätzlichen Beglaubigung durch das Beglaubigungsbüro und eventuell weiterer Instanzen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig.

Für dieses Thema zuständig

Last updated

Nicht was Sie suchen?