Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Die Schlichtungsstelle versucht in einem einfachen Verfahren die Parteien zu versöhnen. Streitigkeiten aus Miete von Wohn- und Geschäftsräumen können vor die Schlichtungsstelle gebracht werden. Sie berät Mieter- und Vermieterschaft neutral in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis.
Schlichtungsverfahren
In Streitfällen führt sie eine Schlichtungsverhandlung durch und versucht zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Sie ist ausserdem die kantonale Stelle zur Hinterlegung von Mietzinsen bei Mängeln an der Mietsache.
Beratung
Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten berät Mieter- und Vermieterschaft neutral in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis von Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
Hinterlegung des Mietzinses
Mieter oder Mieterinnen, welche die Vermieterschaft erfolglos aufgefordert haben, einen Mangel am Mietobjekt zu beheben, können den künftig fälligen Mietzins bei der Schlichtungsstelle hinterlegen, anstatt der Vermieterschaft zu bezahlen.
Amtliche Formulare
Das Mietrecht schreibt in gewissen Fällen die Verwendung eines Formulars vor. Die Schlichtungsstelle stellt dazu die amtlichen Formulare für Mietobjekte im Kanton Basel-Stadt zur Verfügung.
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Die Schlichtungsstelle ist ausserdem die kantonale Bewilligungsbehörde für Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr