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Was passiert im Todesfall?

Hier finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen im Zusammenhang mit einem Todesfall. Unter welchen Umständen wird eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet? Wie kann man sich diese vorstellen?

Wieso wird eine rechtsmedizinische Untersuchung bei Verstorbenen angeordnet?

In der Regel werden Aufträge zur rechtsmedizinischen Untersuchung von der Staatsanwaltschaft veranlasst, wenn ein sogenannter aussergewöhnlicher Todesfall vorliegt. Das bedeutet, dass die ärztliche Fachperson, welche den Tod feststellt, nicht von einem natürlichen Tod ausgehen kann und/oder die Besichtigung vor Ort (Legalinspektion) durch einen Rechtsmediziner nicht zur Klärung der Todesursache beiträgt. Die Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin soll dazu dienen, den Einfluss Dritter auszuschliessen oder eine Person zu identifizieren.

Wie ist der Ablauf einer rechtsmedizinischen Untersuchung?

Zuerst wird von der verstorbenen Person ein Schichtröntgenbild (Computertomographie) angefertigt. Anschliessend erfolgt die Obduktion durch die Rechtsmedizinerin oder den Rechtsmediziner. Ausgehend von den Resultaten werden weitere Untersuchungen veranlasst. Mögliche Verfahren sind Mikroskopie von Gewebeschnitteilen (Histologie), toxikologische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten oder Organen oder molekularbiologische Untersuchungen zur Erstellung von DNA-Profilen.

Wann wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben?

Nach Ankunft der verstorbenen Person wird die Obduktion üblicherweise am gleichen Tag oder am folgenden Werktag aufgenommen. Da während der Obduktion auch Proben für allfällige weiterführende Untersuchungen entnommen werden, kann die verstorbene Person bereits nach wenigen Arbeitstagen zur Bestattung freigegeben werden. Selten muss bei speziellen Fallumständen mit einem längeren Verbleib im Institut gerechnet werden.

Nach der Freigabe des Leichnams durch uns beziehungsweise durch die Staatsanwaltschaft kann die verstorbene Person vom Bestattungsinstitut abgeholt werden.

Wie erhalten Angehörige Einsicht in die Untersuchungsdokumente?

Unser Auftraggeber ist üblicherweise die Staatsanwaltschaft. Die Gutachten unserer Untersuchungen gehen stets an den Auftraggeber und nicht an Dritte. Wir bitten um Verständnis, dass wir Sie nicht direkt informieren dürfen. Als Angehörige können Sie jedoch bei der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Untersuchungen Einsicht in die Dokumente beantragen.

Wo informiere ich mich über den aktuellen Stand der Untersuchungen?

Je nachdem wo der Verstorbene aufgefunden wurde, wenden Sie sich bitte direkt an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt beziehungsweise Basel-Landschaft. Sie erhalten dort Informationen darüber, wann mit der Freigabe des Leichnams zur Bestattung zu rechnen ist.

Kann im Institut für Rechtsmedizin Abschied vom Verstorbenen genommen werden?

Ein Abschied vom Verstorbenen im Institut für Rechtsmedizin ist grundsätzlich möglich. Es ist sinnvoll in Fällen, bei denen ein Abschied an einem anderen Ort beispielsweise infolge Zeitdruck oder logistischen Schwierigkeiten nicht möglich ist. Wir empfehlen Ihnen wenn immer möglich, ein Abschied mit dem Bestattungsinstitut zu planen. Das Ambiente des Instituts für Rechtsmedizin ist für einen solchen Anlass nicht passend.

Kann ich als Angehöriger eine Obduktion in Auftrag geben?

Angehörige können eine rechtsmedizinische Untersuchung als Privatauftrag veranlassen. Dies ist bei Fällen möglich, wo die Staatsanwaltschaft entweder nicht einbezogen worden ist oder keine weiterführenden Untersuchungen zur Klärung der Todesursache beauftragt hat. In diesem Fall sind Sie unser Auftraggeber und die Untersuchungsberichte werden Ihnen direkt zugestellt. Wir informieren Sie gerne über die möglichen und sinnvollen Untersuchungen und die zu erwartenden Kosten.

Kontakt

Institut für Rechtsmedizin

Karte von Basel-Stadt
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Pestalozzistrasse 22
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

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