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Engagement für preisgünstigen Wohnraum

Hier erfahren Sie, auf welchen Ebenen wir dazu beitragen, dass preisgünstiger Wohnraum im Kanton Basel-Stadt geschaffen wird.

Spatenstich Volta Ost

Die Nachfrage nach Wohnungen ist in Basel seit Jahren höher als das Angebot. Diese Entwicklung hat in Basel zu tiefen Leerständen beim Wohnraum geführt, was die Situation für Wohnungssuchende zunehmend erschwerte und den Wohnraum verteuerte. Immobilien Basel-Stadt engagiert sich auf verschiedenen Ebenen für die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum: 

Wohnbauprogramm 1000+

Das Wohnbauprogramm 1000+ wurde im Herbst 2019 als eine der Massnahmen zur Umsetzung der Verfassungsinitiative "Recht auf Wohnen" vom Regierungsrat verabschiedet. Im Rahmen des Wohnbauprogramms erstellt der Kanton bis 2035 über 1'000 neue preisgünstige Wohnungen in Eigeninvestition. Die neu entstehenden Wohnungen des kommunalen Wohnbauprogramms werden unter anderem nach dem Mietmodell "Mietvertrag Plus" (siehe unten) vermietet. In diesem Modell werden die Reduktion der Marktmiete an Vorgaben zu Belegung und/oder Einkommen geknüpft.

Mietvertrag Plus

Zur Umsetzung des Wohnbauprogramms 1000+ und damit zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum hat Immobilien Basel-Stadt das Mietmodell "Mietvertrag Plus" ausgearbeitet: Die Mietenden können die Wohnung im Vergleich zur Nettomarktmiete um 20 Prozent günstiger mieten, wenn sie unter anderem Vorgaben zur Belegung (Anzahl Personen pro Wohnung), zum Einkommen und zum Vermögen erfüllen. Mit diesem Anreiz zur Reduktion der Wohnfläche pro Person leistet der Mietvertrag Plus einen Beitrag zu einem haushälterischen Umgang mit dem Boden.

Bereits 2018 bei der vom Kanton realisierten Wohnüberbauung an der Maiengasse kam ein ähnliches Mietzinsmodell zum Einsatz, welches einen Anreiz zur Reduktion der Wohnfläche setzt. Dieses Vermietungsmodel hat sich sehr bewährt und wurde für das Wohnbauprogramm 1000+ weiter ausgebaut.

Vermietungsmodell "Sicheres Wohnen im Alter"

Das Angebot "Sicheres Wohnen im Alter" richtet sich an alle Personen über 65 Jahre, die bei Immobilien Basel-Stadt (Wohnungen im Finanzvermögen des Kantons Basel-Stadt oder der Pensionskasse Basel-Stadt) und der Gebäudeversicherung Basel-Stadt eine Wohnung mieten. Die Mieterinnen und Mieter können in eine kleinere Wohnung aus dem Liegenschafts-Portfolio von Immobilien Basel-Stadt oder der Gebäudeversicherung Basel-Stadt umziehen. Dabei profitieren Sie nicht nur von mehr Komfort beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit, sondern auch von einem tieferen Mietzins. Denn der neue Nettomietzins wird anhand einer fixen Formel auf Basis des bisherigen Nettomietzinses berechnet – vorausgesetzt, dass die neue Wohnung eine mindestens 10 Prozent kleinere Mietfläche als die bisherige Wohnung aufweist. 

Hintergrund für das Modell "Sicheres Wohnen im Alter" ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt für langjährige Mietparteien. Es zeigt sich in der Praxis, dass viele Personen mit langjährigen Mietverträgen eine sehr günstige monatliche Miete bezahlen. Gerade ältere Mieterinnen und Mieter finden sich jedoch häufig in veränderten Lebenssituationen wieder und wollen umziehen. Sie suchen beispielsweise in eine kleinere, komfortablere Wohnung mit einem Lift. Im heutigen Marktumfeld ist der neue Mietzins bei einem Umzug aber oft höher als in der alten Wohnung. Das gilt auch dann, wenn die neue Wohnung kleiner ist. Mit dem Modell «Sicheres Wohnen im Alter» bieten wir in dieser Situation eine Alternative.

Veränderung der Mietzinse bei Sanierungen

Kündigungen von Mietverhältnissen aufgrund von Sanierungen werden nur selten ausgesprochen und nur dann, wenn sie unumgänglich sind. Es ist die bewährte Praxis von Immobilien Basel-Stadt, dass sie ihre Mieterinnen und Mieter in dieser meist schwierigen Situation mit Begleitmassnahmen unterstützt, welche deutlich über die üblichen Massnahmen von privaten Eigentümerschaften hinausgehen:

  • Verlängerung der Kündigungsfrist seitens Eigentümerin von drei Monaten auf 18 Monate
  • Beratung und aktive Unterstützung aller Betroffenen bei der Suche nach neuen Wohnungen
  • Priorität der Betroffenen bei Bewerbungen auf Wohnungen von Immobilien Basel-Stadt
  • Verkürzung der mieterseitigen Kündigungsfrist von drei Monaten auf 14 Tage zur Ermöglichung eines schnellen Wechsels in eine neue Wohnung

Zudem macht Immobilien Basel-Stadt den Mieterinnnen und Mietern, die nach der Sanierung in die Wohnung zurückkehren wollen, folgendes Angebot: Während der Sanierungsarbeiten sind die Wohnungen unbewohnt und entsprechend entfällt der Mietzins. Nach dem Neubezug der Wohnung gelten dieselben Mietzinskonditionen wie bei einer Sanierung im bewohnten Zustand (Überwälzung der Sanierungskosten gemäss Mietrecht). 

Soziales Wohnen

Immobilien Basel-Stadt beobachtet konstant den Immobilienmarkt. Sie nimmt Kaufverhandlungen für Liegenschaften auf, die sich zur Bereitstellung von Wohnraum für besonders benachteiligte Personen gemäss WRFG §16 eignen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnungen an benachteiligte Personen vermietet werden können, ohne dass den aktuellen Bewohnerinnen und Bewohnern Kündigungen ausgesprochen werden müssen. Auch die Wohnungsgrössen und der Ausbaustandort müssen geeignet sein.

Aktive Bodenpolitik und Förderung von genossenschaftlichem Wohnungsbau

Der Kanton Basel-Stadt betreibt seit langem eine aktive Bodenpolitik. Damit fördern wir die Entwicklung des Kantons als Wohn- und Lebensraum, Wirtschaftsstandort und Zentrum der Region. Einerseits entwickeln und realisieren wir Bauprojekte in Eigeninvestition und können damit gezielt auf Bedürfnisse eingehen, die der Immobilienmarkt nicht reguliert. Andererseits geben wir Land gezielt im Baurecht ab, um die Entwicklung durch private Initiativen zu ermöglichen.

Insbesondere die Zusammenarbeit mit den Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat sich in den letzten Jahren intensiviert. Wir unterstützen die Schaffung von neuen Wohnungen durch Wohnbaugenossenschaften aktiv. Dabei bestehen mit dem «Baurechtsvertrag Plus» spezielle Konditionen: Die Wohnbaugenossenschaften profitieren unter anderem von einem anfänglich reduzierten Baurechtszins, müssen im Gegenzug aber Auflagen beispielsweise hinsichtlich sozialer Durchmischung und Ausbaustandards erfüllen. Der «Baurechtsvertrag Plus» ist ein Erfolgsmodell: Rund 40 Prozent aller Genossenschaftswohnungen in Basel-Stadt liegen auf Grundstücken im Eigentum der Einwohnergemeinde Basel, die im Baurecht abgegeben wurden.