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Durchführung von Kleinspielen

Die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde Kleinspiele ist die zuständige kantonale Melde- und Bewilligungsbehörde für Kleinspiele sowie Ansprechpartnerin für Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der eidgenössischen Geldspielgesetzgebung.

Meldepflichtige Kleinspiele

Tombola

Hier finden Sie alle nötigen Formulare für die Durchführung einer Tombola.

Lotto

Hier finden Sie alle nötigen Formulare für die Durchführung eines Lottos.


Bewilligungspflichtige Kleinspiele

Kleinlotterie und Kleinlotterie zur Finanzierung eines Anlasses von überregionaler Bedeutung

Wir weisen darauf hin, dass unter der Geltung der neuen eidgenössischen Geldspielgesetzgebung die Abwicklung der Kleinlotterien über Swisslos nicht mehr gestattet ist. Gesuche um Beiträge aus dem Swisslos-Fonds für kulturelle und soziale Projekte sind jedoch unverändert möglich. 

Kleine Pokerturniere

Informationen über die Anforderungen an den Spielerschutz finden Sie hier:

Lokale Sportwetten

Falls Sie an den Veranstaltungen Getränke, Speisen und/oder Esswaren zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen (auch zum Selbstkostenpreis), brauchen Sie eine Bewilligung des Bau- und Gastgewerbeinspektorats, Abteilung Gastgewerbebewilligungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link.


Geschicklichkeitsspielautomaten in Gastrobetrieben und Spiellokalen

Zuständige Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde ist die interkantonale Geldspielaufsicht. Sie erteilt die für das Aufstellen und den Betrieb von Geschicklichkeitsspielautomaten erforderlichen Veranstalter- und Spielbewilligungen.

Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa)

Für Auskünfte und Vorabklärungen zu den baupolizeilichen Vorschriften im Zusammenhang mit Spiellokalen wenden Sie sich bitte an den/ die für die jeweilige Adresse zuständige/n Bauinspektor/in.


Rechtliche Grundlagen

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