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Orts- und branchenübliche Löhne / Tripartite Kommission (TPK)

Sie suchen Angaben zu orts- und branchenüblichen Löhnen? Haben Sie Zweifel, dass Ihr Lohn orts- und branchenüblich ist? Oder Sie möchten wissen, was die Aufgabe der Tripartiten Kommission ist? Erfahren Sie hier mehr.

Grundsätzlich gilt: 

Die Einhaltung der schweizerischen minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen wird kontrolliert.

In Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) kontrollieren die paritätischen Kommissionen (PK). In Branchen ohne einen ave GAV prüfen die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK).

Die TPK beobachtet den Arbeitsmarkt und nimmt Meldungen über zu tiefe Löhne entgegen. Wenn sie Missbräuche feststellt, leitet sie eine Untersuchung ein. Bei Vorliegen von Lohndumping kann sie

  • versuchen, sich mit den Arbeitgebenden über die Löhne zu einigen (Verständigungsverfahren);
  • beim Regierungsrat beantragen, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für allgemeinverbindlich zu erklären;
  • beim Regierungsrat beantragen, einen Normalarbeitsvertrag (NAV) zu erlassen.

Mitglieder der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen sind: 

  • Vertretungen der Arbeitnehmenden
  • Vertretungen der Arbeitgebenden
  • Präsidentin, Nicole Hostettler, Amtsleiterin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit
  • Sekretär, Michael Mauerhofer, Leiter Arbeitsbedingungen

Wir führen die Geschäftsstelle der TPK.

Meldestelle orts- und branchenübliche Löhne

Haben Sie Zweifel, ob Ihr Lohn orts- und branchenüblich ist? Möchten Sie Unternehmen melden, deren Lohn nicht orts- und branchenüblich ist? Melden Sie sich bei uns.

Gesetzliche Grundlagen


Arbeitsbeziehungen & Tripartite Kommission

Sandgrubenstrasse 44 Postfach 4005 Basel