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Mietbeiträge für rollstuhlgängiges Wohnen

Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen? Dann könnten Sie Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung erhalten.

Wichtig zu wissen

  • Ihr Anspruch auf Mietzinsbeiträge beginnt im Monat, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben. Rückwirkende Beiträge sind nicht möglich.
  • Sie müssen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, um sich anzumelden. Wenn Sie Ergänzungsleistungen zur AHV/IV oder Sozialhilfe beziehen, haben Sie keinen Anspruch. Beiträge für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung sind bereits in diesen Leistungen enthalten.
  • Die Beiträge betragen zwischen 125 Franken und 500 Franken pro Monat.

Haben Sie Anspruch?

Sie könnten einen Beitrag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung erhalten, wenn

  1. mindestens eine Person in Ihrem Haushalt dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist, 
  2. die Person im Rollstuhl Anspruch auf Prämienverbilligung hat,
  3. die Person im Rollstuhl keine Ergänzungsleistungen zur AHV / IV oder Sozialhilfe bezieht,
  4. Sie seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnhaft sind, 
  5. die Wohnung maximal ein Zimmer mehr als die Anzahl der Bewohnenden hat. Halbe Zimmer werden nicht gerechnet. Beispielsweise gelten 3,5 Zimmer als eine 3-Zimmer-Wohnung.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Einstufung bei der Prämienverbilligung (PV):

Einkommensgruppe
Prämienverbilligung (PV)
Beitrag
pro Monat
Beitrag
pro Jahr
1 - 6
500
6'000
7 - 12
375
4'500
13 - 17
250
3'000
18 - 22
125
1'500

In einzelnen Fällen kann es sein, dass die Beiträge höher sind als die Jahresmiete (exklusive Nebenkosten), die Sie bezahlen müssen. Dann wird der Beitrag maximal so hoch sein wie die tatsächlich zu zahlende Miete.


Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zu den Beiträgen für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung finden Sie in diesen Gesetzen und Verordnungen.


Wir sind für Sie da.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.

Schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei. 
 

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Karte von Basel-Stadt
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Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

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