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Schiffe

Einlösen eines Schiffes/Halterwechsel

Für die Anmeldung Ihres Schiffes füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und retournieren es unterschrieben mit allen nötigen Unterlagen an die Rheinpolizei.

Erforderliche Unterlagen zur Schiffsanmeldung


Vorgeschriebene Abgaswartung für Schiffsmotoren

  • 3 Jahre bei Schiffen für den privaten Gebrauch
  • 1 Jahr bei Schiffen für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu 12 Personen
  • 1 Jahr bei Fahrgast- sowie bei Miet- und Güterschiffen

Für Motoren, welche bereits der Abgaswartungspflicht unterstanden, ändert sich nichts.

Abgaswartungsdokumente erhalten Sie bei Motorenvertretungen und bei Fachbetrieben. Abgasuntersuchungen dürfen nur von einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden.


Kontakt

Kantonspolizei Basel-Stadt

Rheinpolizei

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