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Schiffsführer / Ausweise

Der Weg zum Schiffsführerausweis

  • Kategorie A berechtigt zum Führen von Schiffen mit mehr als 6kw Antriebsleistung
  • Kategorie D berechtigt zum Führen von Segelschiffen mit mehr als 15m² Segelfläche

Auf dem Rhein berechtigt der Schiffsführerausweis der Kategorie A zum Führen von Schiffen mit Maschinenantrieb mit einer Länge von weniger als 20 Metern. Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt inkl. Passfoto und Sehtest (Augenarzt oder Optiker) an die Rheinpolizei zu senden.

Bitte beachten Sie die Neuerung auf Seite 2 des Gesuches unter Punkt 6 (Sehtest).


Theoretische Prüfung

Theorieprüfungen werden jeweils an einem Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt. Für einen entsprechenden Termin bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen (siehe untenstehende Kontaktadresse).

Die Theorieprüfung ist  24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.


Lehrmittel Theorieprüfung

Für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung stehen verschiedene Lernmittel bereit.


Informieren Sie sich bitte im Internet nach entsprechenden Produkten.
Wir können Ihnen das Lehrbuch (VKS) „Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern“ inkl. einem persönlichen Zugang zur Lernapplikation zu einem Verkaufspreis von CHF 89.- anbieten.


Adressänderungen

Bitte kommen Sie bei der Rheinpolizei innerhalb von 14 Tagen mit den dazu notwendigen Unterlagen vorbei:

  • Schiffsausweis/Schiffsführerausweis
  • Angabe der neuen Adresse
  • Bei Namensänderung (z.B. Heirat) Kopie der Zivilstandsurkunde
  • 1 aktuelles Passfoto

Internationales Zertifikat für Führer/-innen von Sportbooten und Freizeitschiffen

Dieses Zertifikat wird aufgrund des nationalen Schiffsführerausweises ausgestellt. Der Ausweis ist zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit.


Kontakt

Kantonspolizei Basel-Stadt

Rheinpolizei
Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag, Donnerstag, Freitag 7.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr Uhr

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