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Opferhilfe beantragen

Anmeldung von Genugtuungs- und/oder Entschädigungsansprüchen

Wie können Sie Ihren Anspruch anmelden?

Sie müssen sich in dem Kanton anmelden, in dem die Straftat verübt wurde. Eine Strafanzeige gegen die Täterschaft ist dabei nicht Voraussetzung. Wurde die Straftat im Kanton Basel-Stadt verübt, sind Sie beim Amt für Sozialbeiträge richtig. 

Bitte beachten Sie unbedingt die erforderlichen Fristen.

Die Anmeldung in 4 Schritten:

1. Laden Sie das Formular für ein Gesuch um Genugtuung, Entschädigung oder Vorschuss herunter. 

2. Füllen Sie das Formular am Computer aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen. 

3. Stellen Sie die erforderlichen Belege zusammen. Bitte schicken Sie nur Kopien ein.

4. Drucken Sie die Anmeldung aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Belege per Post an folgende Adresse:

Amt für Sozialbeiträge
Opferhilfe
Grenzacherstrasse 62  
Postfach
4005 Basel

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen? 

Ihre Beratungsstelle steht bei der Anmeldung und Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen gerne zur Verfügung.

Falls Sie Rückfragen haben oder nicht weiterwissen, melden Sie sich bei uns. 

Wie lange haben Sie Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen?

Sie müssen einen Anspruch auf Entschädigung und/oder Genugtuung innerhalb von 5 Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat anmelden.

Sind Sie noch nicht sicher, ob Sie ein Gesuch einreichen wollen? Stellen Sie ein vorsorgliches Gesuch zur Fristwahrung. Damit unterbrechen Sie die Fristen und können das begründete Gesuch zu einem späteren Zeitpunkt stellen.

Sonderregelungen

  • Kinder, die zum Zeitpunkt der Straftat unter 16 Jahre alt waren und Opfer von bestimmten schweren Straftaten wurden, können bis zum 25. Altersjahr ein Gesuch stellen. 
  • Opfer, die ihre Zivilansprüche vor Ablauf der opferhilferechtlichen Verwirkungsfrist im Strafverfahren geltend gemacht haben, können noch innerhalb eines Jahres ab endgültigem Entscheid über die Zivilansprüche oder über die Einstellung des Verfahrens ein Gesuch einreichen.

Nach Ablauf dieser Fristen haben Sie keinen Anspruch mehr. Für die Leistungen Ihrer Beratungsstelle gelten diese Fristen nicht.


Was passiert mit Ihrer Anmeldung?

  • Ihre Anmeldung wird von einer Fachperson in unserer Abteilung entgegengenommen und geprüft.
  • Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen, kontaktieren wir Sie.
  • Sind die Unterlagen vollständig, gelingt es in den meisten Fällen, einen Antrag innerhalb von 2-3 Monaten zu bearbeiten. 
  • Bevor wir Ihr Gesuch abweisen oder wesentlich von Ihrem Antrag abweichen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. 
  • Nach dem Entscheid erhalten Sie von uns eine schriftliche Antwort mit Begründung. 
  • Sind Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit diesen vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. 

Sie erhalten eine Absage: wie weiter?

Bevor wir Ihr Gesuch abweisen oder den Betrag der Entschädigung und/oder der Genugtuung wesentlich kürzen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Falls Sie Rückfragen haben oder nicht weiter wissen, melden Sie sich bei Ihrer Beratungsstelle oder bei uns. 
 

Mögliche Gründe für eine Absage oder eine Kürzung des Anspruchs

  • Sie haben Ihren Anspruch zu spät angemeldet. Die Frist ist abgelaufen. 
  • Für die Straftat ist im Gesetz kein Anspruch auf Entschädigung und/oder Genugtuung vorgesehen, zum Beispiel bei einem Betrug oder einem Diebstahl.
  • Es besteht ein Mitverschulden des Opfers; allenfalls ist der Schaden auch ganz selbst verschuldet.
  • Es wurde gar keine Straftat begangen, oder die Straftat kann nicht nachgewiesen werden.

 


Wir sind für Sie da!

Wir in der Abteilung Opferhilfe sind zwei juristische Fachpersonen.
Uns ist es ein Anliegen, dass Sie möglichst schnell Hilfe erhalten und die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. 

Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden, 
Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an:

Andrea Papezik, Telefon: +41 61 267 87 12, E-Mail: andrea.papezik@bs.ch 
anwesend: Montag, Dienstag und Mittwoch, sowie Donnerstagmorgen
 
Claudia Stähelin, Telefon: +41 61 267 86 64, E-Mail: claudia.staehelin@bs.ch
anwesend: Montagmorgen, Dienstagnachmittag sowie Mittwoch und Donnerstag

Amt für Sozialbeiträge (ASB)

Karte von Basel-Stadt
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Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag:
08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

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