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Elterliche Sorge und Erziehungsgutschrift

Wie geben Sie eine Erklärung für die gemeinsame elterliche Sorge ab? Und wie vereinbaren Sie die Anrechnung der Erziehungsgutschriften? Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen.

Bedingungen

Bitte beachten Sie die Vorgehensweise.

Zuerst das Kind anerkennen

Nur direkt im Anschluss an die Kindesanerkennung kann auf dem Zivilstandsamt eine Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge abgegeben werden. Diese erfolgt durch Vater und Mutter gemeinsam. Dasselbe gilt für die Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften. Die Eltern müssen bereit sein, gemeinsam die Verantwortung für das Kind zu übernehmen, und sich verständigt haben über:

  • die Obhut
  • den persönlichen Austausch (Art. 273 ZGB)
  • die Betreuungsanteile
  • den Unterhalt für das Kind

Haben Sie Fragen zur elterlichen Sorge? 

Bei Fragen zur elterlichen Sorge wenden Sie ich bitte an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Diese Behörde nimmt auch spätere Erklärungen entgegen und entscheidet bei Uneinigkeit. Die KESB vertritt generell die Rechte des Kindes. 

Wird ein Kind nicht innert angemessener Frist vom Vater anerkannt, kann die KESB für das Kind eine Beistandschaft errichten. Die Beistandsperson nimmt die Interessen des Kindes gegenüber dem Vater wahr. Wenn nötig erhebt sie eine Vaterschafts- und Unterhaltsklage beim zuständigen Gericht. Die KESB empfiehlt Eltern mit getrenntem Wohnsitz, eine Vereinbarung über die Betreuungsaufteilung und in jedem Fall eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt abzuschliessen.

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Rheinsprung 18
4001 Basel

Öffnungszeiten

08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Wohnen Sie nicht im Kanton Basel-Stadt?

Dann fragen Sie die zuständige KESB Ihres Wohnorts. 

KESB andere Kantone

Vorgehen beim Beantragen auf dem Zivilstandsamt

Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann auf dem Zivilstandsamt nur in Zusammenhang mit der Kindesanerkennung abgegeben werden. Erscheinen die Eltern dafür gemeinsam auf dem Zivilstandsamt, so kann die Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht und die Erziehungsgutschrift unmittelbar nach der Anerkennung abgegeben werden.


Gebühren

Die Abgabe der Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie allfällig zu erstellende Dokumente müssen separat verrechnet werden (je 30 Franken). Je nach Konstellation können weitere Gebühren anfallen.

Für dieses Thema zuständig

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