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Arbeitnehmende sind Angehörige eines EU/EFTA-Staates

Sie möchten eine Person in der Schweiz anstellen, die aus einem EU- oder EFTA-Staat kommt? Oder Sie sind selbst eine Person aus einem EU-/EFTA-Staat und möchten eine Stelle in der Schweiz antreten? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Anstellung bis zu 90 Tagen

Die Anstellung ist auf maximal 90 Tage befristet? Es bedarf keiner Bewilligung. Es besteht lediglich eine Meldepflicht der Arbeitgebenden. 


Anstellung über 90 Tage

Bei Wohnsitznahme in der Schweiz erwerben Arbeitnehmende die Arbeitsbewilligung zusammen mit der Aufenthaltsbewilligung.


Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Meldeverfahren
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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