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Selbstständige mit Drittstaatsbürgerschaft

Ihre Nationalität liegt ausserhalb der EU/EFTA und Sie möchten in der Schweiz eine selbstständige Dienstleistung anbieten? Dann sind Sie hier richtig.

Drittstaatsangehörige können in der Schweiz in folgenden Fällen grundsätzlich ohne zusätzliche Bewilligung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen: 

  • Die ausländische Person ist im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (C).
  • Die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner besitzt eine Niederlassungsbewilligung (C).
  • Die ausländische Person ist mit einer Schweizerin bzw. einem Schweizer verheiratet bzw. lebt in eingetragener Partnerschaft.
  • Die ausländische Person ist mit einer EU-/EFTA-Staatsangehörigen bzw. mit einem EU-/EFTA-Staatsangehörigen verheiratet bzw. lebt in eingetragener Partnerschaft.

Ausländische Personen, bei denen keine der oben aufgezählten Kriterien zutreffen, können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) unter folgenden Bedingungen ein Gesuch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stellen:

  • Das gesamtwirtschaftliche Interesse liegt vor.
  • Es sind die notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen vorhanden.
  • Die persönlichen Voraussetzungen sind gegeben.

Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Formulare:


Rechtliche Grundlagen


Kontakt

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Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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