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Kantonaler Richtplan

Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als strategisches Planungsinstrument des Regierungsrates dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons aufeinander abzustimmen.

Ausblick auf die Stadt und Karte kantonaler Richtplan Basel-Stadt
© Julian Salinas / Lengsfeld, designkonzepte

Aktuell

Die Inhalte des kantonalen Richtplans werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Staatskanzlei sowie das Bau- und Verkehrsdepartement informieren zu laufenden Vernehmlassungen. Die Vernehmlassungsdauer beträgt drei Monate.

Zurzeit gibt es keine laufenden Vernehmlassungen. 


Anpassung Klima und Umwelt

Mit dem Klimawandel entstehen neue räumliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wird der kantonale Richtplan bezüglich der Themen Klima und Umwelt angepasst. Neu sind im Richtplan unter anderem der Umgang mit Hitze und Regenwasser im städtischen Raum und die Ziele der Klimaschutzstrategie integriert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Sachbereiche Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung aktualisiert. 

Die Bevölkerung war eingeladen, im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung bis zum 30. Juni 2024 Anregungen und Bemerkungen zu den Anpassungen einzureichen. Die Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet.


Der Bund hat die Anpassung Mobilität des kantonalen Richtplans im Juli 2020 genehmigt

Somit sind nun die geänderten Inhalte auch für den Bund behördenverbindlich. Der Prüfungsbericht des Bundes kann hier eingesehen werden.


Download

Die Texte des kantonalen Richtplans stehen Ihnen auch in Form von pdf zur Verfügung. Sie können die pdf-Texte als gesamte Datei („Richtplantext“) oder kapitelweise herunterladen.
Kleinere redaktionelle Änderungen bleiben bei allen Textversionen vorbehalten.


Anpassungen

Kontakt

Bettina Rahuel
Projektleiterin
+41 61 267 67 70bettina.rahuel@bs.ch