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Entsendungen von Drittstaat-Unternehmen

Sie sind ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (nicht EU/EFTA) und möchten Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Achtung

Klären Sie ab, ob Sie für die Einreise ein Visum benötigen.

Brauche ich ein Visum?

Entsendungen bis zu 8 Einsatztagen

Einsätze sind in den ersten 8 Tagen im Kalenderjahr nicht melde- oder bewilligungspflichtig. Die 8 Tage gelten pro Person.

Achtung bei Einsätzen in den Branchen:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gastgewerbe (inkl. Hotelgewerbe)
  • Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten
  • Überwachungs- und Sicherheitsdienst
  • Reisendengewerbe (Ausnahme: Messen und Zirkusse)
  • Erotikgewerbe

braucht es eine Bewilligung ab dem ersten Tag.


Entsendungen über 8 Tage

Der Einsatz dauert länger als 8 Tage? Dann braucht es eine Bewilligung.


Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Meldeverfahren
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

Arbeitsbeziehungen

Arbeitsbewilligungen
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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