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Reisendengewerbe

Sie sind Reisender oder Reisende und möchten in der Schweiz tätig sein? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Sie benötigen diese Bewilligungen

Ausländische Reisende brauchen in der Schweiz eine sogenannte Reisendengewerbebewilligung und eine ausländerrechtliche Meldung/Arbeitsbewilligung. 

Zuerst müssen Sie eine Meldung machen oder eine Arbeitsbewilligung beantragen. Dann können Sie eine Reisendengewerbebewilligung beantragen. 

Die Reisendengewerbebewilligung wird für die Dauer der Meldung/Arbeitsbewilligung ausgestellt, höchstens aber für ein Jahr. Die Reisendengewerbebewilligung muss in dem Kanton beantragt werden, in dem zuerst gearbeitet wird. Sie ist für die ganze Schweiz gültig.

Für die Arbeitsbewilligung und die Reisendengewerbebewilligung müssen Sie Gebühren bezahlen.


Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Arbeitsbeziehungen

Meldeverfahren
Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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