Notariatsprüfung
Die Notariatsprüfungsbehörde führt jährlich die Prüfungen zur Erlangung des kantonalen Fähigkeitsausweises durch.
Prüfungsablauf und -bestandteile
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung findet in der Regel im Juni statt. Sie umfasst drei Prüfungsteile und dauert zwölf Stunden. Die Prüfung erstreckt sich auf die für die Notariatstätigkeit massgebenden Teile des eidgenössischen und kantonalen Privat- und öffentlichen Rechts und auf die baselstädtische Notariatspraxis.
Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Dezember statt. Sie umfasst in einem ersten Teil denselben Prüfungsstoff (30 Minuten) wie die schriftliche Prüfung und in einem zweiten Teil das baselstädtische Staats- und Verwaltungsrecht (30 Minuten). Personen, die über das baselstädtische Anwaltspatent verfügen, sind vom zweiten Teil der mündlichen Prüfung befreit.
Unterlagen
Die schriftlichen Aufgabenstellungen der letzten Jahre und weitere nützliche Informationen können beim untenstehendem Kontakt der Notariatsprüfungsbehörde bezogen werden.
Anmeldung und Zulassung
Das schriftliche Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist bei der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements zu stellen.
Das Gesuch ist per Briefpost an folgende Adresse zu richten:
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Frau Regierungsrätin Dr. Stephanie Eymann
Spiegelgasse 6
4001 Basel
Dem Gesuch muss folgendes beigelegt werden:
- Nachweis über den guten Leumund (Betreibungs- und ein Strafregisterauszug, die nicht älter als drei Monate sind),
- Nachweis über bestandenes Lizentiat, Master- oder ein gleichwertiges Abschluss-Examen an einer schweizerischen juristischen Fakultät,
- Nachweis über praktische Tätigkeiten in einem basel-städtischen Notariatsbüro, beim Grundbuch- und beim Handelsregisteramt. Die Praktika müssen vollzeitlich insgesamt mindestens zehn Monate gedauert haben, davon mindestens vier bei den Registerämtern.
Anmeldefrist und Kosten
Die Anmeldefrist wird jährlich festgelegt. In der Regel fällt sie auf Ende Januar.
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 1'600.
Zusammensetzung und Kontakt
Die Notariatsprüfungsbehörde besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, die auf eine Amtsdauer von vier Jahren vom Regierungsrat gewählt werden. Zudem können mindestens zwei feste Ersatzmitglieder gewählt werden.
Eine Liste der aktuellen Mitglieder bietet der Staatskalender.