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Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft

Der Regierungsrat übt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft aus. Zur Wahrung der Aufsicht wählt er die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft.

Aufgaben der Aufsichtskommission

Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft stehen unter der Aufsicht des Regierungsrats. Die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft unterstützt den Regierungsrat bei der Wahrnehmung der Aufsicht. Sie überwacht die Einhaltung des Beschleunigungsgebots und der Zeiträume, innerhalb deren Vorverfahren gegen bekannte Täterschaft zum Abschluss gebracht werden. Sie prüft den einmal jährlich erstatteten Rückständebericht von Staats- und Jugendanwaltschaft sowie Geschäftsprozesse und Organisationsfragen. Die Aufsichtskommission kann zudem Prüfungen im Auftrag des Regierungsrats vornehmen. Über ihre Tätigkeiten und Feststellungen berichtet sie jährlich dem Regierungsrat. Für aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen die Staatsanwaltschaft ist sie nicht zuständig.

Jahresberichte der Aufsichtskommission

Die seit 2016 publizierten Jahresberichte können hier abgerufen werden.

Zusammensetzung und Kontakt

Die Aufsichtskommission über die Staatsanwaltschaft besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die auf eine Amtsdauer von vier Jahren vom Regierungsrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.

Eine Liste der aktuellen Mitglieder bietet der Staatskalender

Justiz- und Sicherheitsdepartement

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