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Freinächte durchführen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Durchführung von Freinächten, zu den einzuhaltenden Öffnungszeiten und zum Vorgehen bei einem besonderen Anlass.

Kurz erklärt

Die Öffnungszeiten auf Ihrer Betriebsbewilligung sind jederzeit einzuhalten. Ausnahmen für verlängerte Öffnungszeiten, sogenannte Freinächte, können für vereinzelte Anlässe und unter gewissen Voraussetzungen bewilligt werden. 

Freinacht Restaurationsbetriebe

Nur Betriebe mit den allgemeinen Öffnungszeiten (So bis Do 05.00 – 01.00 Uhr; Fr/Sa 05.00 – 02.00 Uhr) können eine Ausnahmebewilligung für längere Öffnungszeiten beantragen. Betriebe mit eingeschränkten Öffnungszeiten können wir keine Freinacht bewilligen.

Freinacht Vereins- und Klubwirtschaften

Wenn Sie Ihre Vereins- oder Klubwirtschaft für einen besonderen Anlass länger offen halten möchten, benötigen Sie dafür ebenfalls eine Ausnahmebewilligung für verlängerte Öffnungszeiten.

Wichtig

Eine Ausnahmebewilligung gestattet lediglich das längere Offenhalten im Innenbereich. Sie ist keine Musikbewilligung. Die Auflagen der Betriebsbewilligung bezüglich Musik, Personenbelegung und Öffnungszeiten im Aussenbereich bleiben bestehen.

Das Formular muss immer von der Bewilligungsinhaberin oder dem Bewilligungsinhaber unterzeichnet und eingereicht werden.

Dauer und Kosten

Bei vollständigen und korrekten Unterlagen können Sie innerhalb eines Monats mit dem Entscheid rechnen. Bei zu spät eingereichten Gesuchen kann eine Express-Gebühr erhoben werden.

Die Kosten für die Freinacht betragen pro Anlass Fr. 150.00. 

Formulare

Bitte nutzen Sie das richtige Formular für Restaurationsbetriebe oder Vereins- und Klubwirtschaften.

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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