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Verkehrsberuhigte Zonen - Tempo 30, Begegnungszonen, Fussgängerzonen

In Basel sind 63% des gesamten Strassennetzes (ohne Autobahnen) verkehrsberuhigt. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wissenswerte zu Tempo 30, Begegnungszonen und Fussgängerzonen.

Tempo 30

Auf nicht verkehrsorientierten Strassen (Erschliessungs- und Quartiersammelstrassen) gilt in Basel grossmehrheitlich Tempo 30. Hier dürfen Sie nicht schneller als 30 km/h fahren. In Tempo-30-Zonen dürfen zu Fuss gehende Personen die Strasse überall überqueren, jedoch haben die Fahrzeuge Vortritt. Ausnahme: sind Fussgängerstreifen markiert, haben Fussgängerinnen und Fussgänger auf diesen Vortritt.

In den vergangenen Jahren wurden die Tempo-30-Zonen und Strecken in Basel laufend erweitert. Die Karte bietet Ihnen einen Überblick, in welchen Strassen Tempo 30 gilt: Strassen mit Tempo 30 sind darauf grün eingefärbt. Mit Klick auf eine Strasse erhalten Sie weitere Informationen.

Laufende Geschäfte Tempo 30

Strassenlärmsanierung

Bei Strassen, die zu einer erhöhten Lärmbelastung von Anwohnenden führen, müssen die Kantone Lärmsanierungen durchführen. Ziel ist es, den Lärm durch Massnahmen an der Lärmquelle zu reduzieren. Dazu gehört unter anderem die Einführung von Tempo 30.

Im Rahmen der Strassenlärmsanierungen werden zurzeit Gutachten erstellt, um Temporeduktionen entlang von lärmbelasteten Strassen zu beurteilen. Die Ergebnisse werden dem Grossen Rat in einem Ratschlag voraussichtlich bis Ende 2025 präsentiert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen.

Motion Fuhrer 

Die Motion Fuhrer fordert, dass eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 in Basel-Stadt geprüft wird. Zurzeit befindet sich das entsprechende Geschäft in der Planungsphase. Das Amt für Mobilität erarbeitet einen Ratschlag zu Handen des Grossen Rats. Dieser wird dem Grossen Rat voraussichtlich bis Ende 2025 vorgelegt.

Begegnungszonen

Begegnungszonen in Wohnquartieren machen die Strasse zum Lebensraum für alle. Sie sind Orte zum Wohlfühlen, Spielen und Verweilen für Kinder und Erwachsene und steigern die Wohnqualität in Basels Quartieren.

Fussgängerzonen

Fussgängerzonen tragen massgeblich zur Attraktivität der Innenstadt bei. Der Kern der Basler Innenstadt mit der historischen Altstadt und Einkaufsbereichen ist eine Fussgängerzone. Sie lädt zum Schlendern ein und schafft Platz für die Boulevardgastronomie.

Die wichtigsten Regeln

In Fussgängerzonen dürfen Fahrzeuge grundsätzlich nicht fahren - auch Velos müssen gestossen werden. Ausnahmen sind auf den Signalen bei Beginn der Fussgängerzonen vermerkt. Ausnahmsweise zugelassene Fahrzeuge, beispielsweise zum Güterumschlag, dürfen maximal im Schritt-Tempo fahren. Zu Fuss gehende Personen haben dabei gegenüber allen Fahrzeugen - ausser Trams - Vortritt.

Die nachfolgende Karte zeigt, wo sich die Fussgängerzonen in Basel befinden (blaue Einfärbung).

Kontakt

Amt für Mobilität

Sekretariat