Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Zubringerdienst

Auf dieser Seite erfahren Sie, was "Zubringerdienst erlaubt" bedeutet und welche Regeln dabei gelten. Ebenfalls finden Sie Ihre Ansprechperson in Basel bei einem Anliegen rund um das Thema.

Was ist Zubringerdienst?

Bei einem Fahrverbots-Schild kann der Vermerk "ausgenommen Zubringerdienst" angebracht sein. Dies bedeutet, dass folgende Fahrten trotz Fahrverbot erlaubt sind:

  • Fahrten von Anwohnenden
  • Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren
  • Fahrten von Personen, die Anwohnende treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten verrichten - sowie das Abholen und Bringen solcher Personen

Nicht erlaubt sind Fahrten, nur um zu parkieren oder wenn das Ziel hinter der Strasse mit "Zubringerdienst erlaubt" liegt.

Kontakt

Haben Sie ein Anliegen bezüglich Zubringerdienst? In der untenstehenden Karte finden Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Bereich die Ansprechperson für Ihren Wohnort oder Geschäftssitz.