Skip to main content

Breadcrumb-Navigation

Personenbeförderung

Wer regelmässig und gewerbsmässig mehr als neun Personen (inklusive Fahrer) befördert, benötigt eine Konzession oder Bewilligung. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zur kantonalen Bewilligung.

Kantonale Bewilligung

Für folgende Angebote benötigen Sie eine kantonale Bewilligung:

  • Fahrten von firmeneigenen Bussen zum Transport von Mitarbeitenden
  • Schülertransporte
  • Fahrten auf Rechnung von Auftraggebern, die keine Transportunternehmungen sind

In folgenden Fälle benötigen Sie keine Bewilligung:

  • Fahrten mit neun oder weniger Personen (inklusive Fahrer/Fahrerin)
  • Fahrten die während höchsten 14 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Jahres angeboten werden (z.B. bei Anlässen, Events)
  • Behindertentransporte
  • Armeetransporte
  • Rundfahrten
  • Fahrten im Rahmen eines Pauschalreiseangebots

Gesuch

Ihr Gesuch für eine kantonale Bewilligung reichen Sie beim Amt für Mobilität in zweifacher Ausführung ein. Das Gesuch muss spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt der geplanten Betriebsaufnahme eintreffen.

Merkblatt

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Angaben das Gesuch enthalten muss, entnehmen Sie dem Merkblatt.

Merkblatt Personenbeförderung (Startet einen Download)

Zuständigkeit und Kontakt

Bewilligungen im Kanton Basel-Stadt erteilt das Amt für Mobilität. 

Wolfgang Fleischer
Projektleiter
+41 61 267 85 55wolfgang.fleischer@bs.ch

Zuständigkeit bei kantonsüberschreitenden Transporten

  • Bei kantonsüberschreitenden Schüler- und Arbeitnehmertransporten: Der Kanton, in dem sich der Ort der Lehranstalt oder der Arbeitsort befindet, ist zuständig.
  • Für alle anderen Transporte: Der Kanton, in dem sich der Ausgangspunkt der Fahrten befindet, ist zuständig.

Zuständigkeit des Bundes

Konzessionen (z.B. für den nationalen Linienverkehr) und für die grenzüberschreitende Personenbeförderung Genehmigungen (EU) sowie eidgenössische Bewilligungen (Drittländer) erteilt der Bund