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Arbeitszeitbewilligung

Sie müssen vorübergehend Ausnahmearbeiten an Nacht-, Sonn- oder Feiertagen im Kanton Basel-Stadt durchführen? Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist bewilligungspflichtig. Deshalb beantragen Sie via Gesuch die Bewilligung dafür.

Arbeitszeitbewilligungen werden von den Kantonen und vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ausgestellt. Die Kantone erteilen Bewilligungen, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht (Art. 27 ArGV 1). Das SECO erteilt Bewilligungen, wenn Nacht- und Sonntagsarbeit unentbehrlich sind (Art. 28 ArGV 1).

Diese Ausnahmearbeiten können unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen bewilligt werden. Das Arbeitsinspektorat des AWA beantragt und genehmigt vorübergehende Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit (bis zu sechs Monate), wenn die Arbeiten im Kanton Basel-Stadt durchgeführt werden.
Die Arbeiten werden nicht im Kanton Basel-Stadt durchgeführt? Bitte wenden Sie sich direkt an das Arbeitsinspektorat Ihres Kantons, der für Ihren Arbeitsort zuständig ist.

Gesuche für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Nacht- oder Sonntagsarbeit können Sie beim SECO einreichen.


Gesetzliche Grundlagen


Sonja Bruno
Sachbearbeiterin Bewilligungen
+41 61 267 88 20sonja.bruno@bs.ch