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Bewilligung Konsumkredite

Hier erfahren Sie, welche Bewilligung Sie benötigen, um Konsumkredite gewerbsmässig vermitteln oder vergeben zu können.

Für diese Tätigkeiten benötigen Sie eine Bewilligung gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG). Wir beraten und erteilen Bewilligungen für die gewerbsmässige Kreditgewährung und -vermittlung.


Gesetzliche Grundlagen


Miriam Kaiser
Juristische Mitarbeiterin
+41 61 267 87 63miriam.kaiser@bs.ch