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Betteln mit Tieren

Das Halten von Hunden im Kanton Basel-Stadt muss den Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung und der Basler Hundegesetzgebung entsprechen. Das gilt auch für das Mitführen von Hunden beim Betteln, was nicht verboten ist.

Tierschutzgesetzgebung

Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung müssen jederzeit eingehalten werden. 

  1. Wer bettelt, muss seinem Hund einen witterungsgeschützten und wärmegedämmten Liegeplatz bieten. Wenn der Hund zittert, bedarf es Massnahmen, damit der Hund nicht mehr friert. Das kann beispielsweise das Anlegen eines Mantels sein.
  2. Hunde überhitzen, wenn die Umgebungstemperatur höher ist als ihre Atemtemperatur. Ein Anzeichen ist Hecheln, der Hund muss sich abkühlen. Bei Sonnenschein benötigt er jederzeitigen Zugang zu einen Schattenplatz.
  3. Es ist nicht erlaubt, den Hund so zu fixieren oder einzuwickeln, dass er sich nicht mehr bewegen vermag. Das Einwickeln in eine Decke ist zum Beispiel nicht gestattet.
  4. Ein mit Wasser gefüllter Napf muss ständig im Aufenthaltsbereich des Hundes bereit stehen und zugänglich sein.
  5. Der Hund muss gemäss seinem Bedürfnis spazieren geführt werden.
  6. Die Vorgaben der Tierseuchengesetzgebung müssen erfüllt sein, das heisst Mikrochip, Heimtierpass und Impfung gegen Tollwut.

Besteht der Verdacht, dass das Halten eines Hundes nicht den Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung entspricht? Bitte melden Sie dies schriftlich dem Kantonalen Veterinäramt.

Tierschutzmeldung

Besteht der Verdacht, dass das Halten eines Hundes nicht den Vorgaben der Tierschutzgesetzgebung entspricht? Bitte melden Sie dies schriftlich dem Kantonalen Veterinäramt via Tierschutzmeldeformular oder E-Mail an tierschutz@bs.ch). Sie müssen Ihre persönlichen Angaben für Rückfragen angeben. Anonyme Meldungen berücksichtigt das Kantonale Veterinäramt nicht.

Bei Gefahr im Verzug (unmittelbarer Handlungsbedarf) können Sie sich auch telefonisch bei der Kantonspolizei unter der Rufnummer 117 oder dem Veterinäramt unter der Telefon-Nummer +41 61 267 58 58 melden.

Das Veterinäramt kontrolliert wiederholt die bettelnden Personen mit Hunden, wenn eine Meldung aus der Bevölkerung eingegangen ist.

Bei einem Verdacht auf einen Hundetausch zwischen den Bettelnden bitten wir Sie dringend, uns Ihre Annahme zu melden. Als Beweis dienen zum Beispiel Fotos.

Kontakt

Kantonales Veterinäramt

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Schlachthofstrasse 55
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr

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