Massenentlassungen
Ihr Unternehmen befindet sich vor einer Massenentlassung oder einer Betriebsschliessung? Denken Sie daran, dass diese meldepflichtig sind. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess.
Massenentlassungen
Beabsichtigen Sie, innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit zehn oder mehr Kündigungen auszusprechen? Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen ein Verfahren eingehalten werden muss. Je früher Sie mit uns Kontakt aufnehmen, desto besser. Wir können Sie beraten und auch mit geeigneten Massnahmen unterstützen. Wir bieten zum Beispiel eine Informationsveranstaltung für Mitarbeitende in einem Unternehmen an und informieren gemeinsam mit dem Unternehmen über Fragen zur drohenden Arbeitslosigkeit.
Meldepflicht
Unternehmen müssen Massenentlassungen sowie Betriebsschliessungen dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt, d.h. dem Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Basel-Stadt melden.
Wann handelt es sich um eine Massenentlassung?
Bei folgenden Fällen handelt es sich um eine Massenentlassung:
- Betroffen sind mindestens 10 Personen in einem Betrieb, der in der Regel zwischen 20 und 99 Arbeitnehmende hat.
- Betroffen sind mindestens 10 Prozent der Personen in einem Betrieb, der in der Regel zwischen 100 und 299 Arbeitnehmende hat.
- Betroffen sind mindestens 30 Personen in einem Betrieb, der in der Regel mindestens 300 Arbeitnehmende hat.
Kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Unklarheiten haben. Zudem organisieren wir gerne gemeinsam mit Ihrem Unternehmen eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Mitarbeitenden und ihre Fragen zur drohenden Arbeitslosigkeit.
Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Öffnungszeiten
08.00 - 17.00 Uhr