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Bauberatung durch die Kantonale Denkmalpflege

Das Ressort Bauberatung der Kantonalen Denkmalpflege begleitet und koordiniert Unterhalts- oder Instandsetzungsmassnahmen sowie Veränderungen und Umbauten an schützenswerten Bauobjekten. Das betreute Spektrum reicht von kleinen Reparaturmassnahmen an einem eingetragenen Denkmal bis zu umfangreichen Umnutzungsprojekten ganzer Gebäudeensembles.

Ecke eines Raumes mit verziertem Stuck an der Decke.
© Foto: Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt, Kathrin Schulthess

Schutzkategorien und Vorgehen bei baulichen Eingriffen

Welcher bauliche Eingriff an einem Objekt auch immer geplant ist: Die Kenntnis der Rahmenbedingungen und des entsprechenden Vorgehens ist dabei wesentlich. Handelt es sich vielleicht um ein schützenswertes Objekt oder gar ein eingetragenes Denkmal, das den Einbezug der Denkmalpflege erfordert? – Alle wichtigen Informationen zu den Schutzkategorien und dem entsprechenden Vorgehen bei baulichen Eingriffen finden Sie im Themenbereich auf der Seite «Mein Haus – ein Baudenkmal?».

Kompetenzzentrum Denkmalpflege

Durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Denkmalpflege können Bauherren und Architekten sich über die wichtigsten Rahmenbedingungen orientieren und eine erste Beurteilung des geplanten Vorhabens einholen. Die Denkmalpflege steht ihnen dabei mit grosser Fachkompetenz im Umgang mit historischen Bauten beratend zur Verfügung und kann auch zum Thema Denkmalsubventionen informieren.

Nach Abklärung der Art des Bewilligungsverfahrens beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI und der Erteilung der Baubewilligung kann die Ausführung des Vorhabens beginnen. Der Bauablauf und die jeweiligen Arbeitsschritte werden von der Denkmalpflege begleitet.

Ihre Ansprechpersonen beim Ressort Bauberatung der Denkmalpflege

Gebiet 1: Stephan Kraus – Anwesenheit: Mo–Fr

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Gebiet 2: Rebekka Brandenberger – Anwesenheit: Di–Do

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Gebiet 3: Ria Saxer – Anwesenheit: Mo–Fr

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Gebiet 4: Marc Rohr – Anwesenheit: Di–Fr

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Gebiet 5: Sarah Hummel – Anwesenheit: Mo–Mi

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Gebiet 6: Dirk Schmid – Anwesenheit: Mo–Mi, Fr

Auf MapBS finden Sie per Klick in das entsprechende Gebiet Ihre Ansprechperson aus dem Ressort Bauberatung:

Schritt für Schritt

Diese Punkte sind bei einem erfolgreichen Vorgehen zu berücksichtigen:

Denkmalsubventionen

Restaurierungsmassnahmen an Denkmälern können mit staatlichen Denkmalsubventionen unterstützt werden. Entsprechende Anfragen sind an die Denkmalpflege zu richten, die sie prüft bzw. an die beschlussfassende Kommission für Denkmalsubventionen weiterleitet.

Geplante Eingriffe, für die eine Subventionierung beantragt werden soll, sind vor dem Einreichen des Gesuchs mit der Denkmalpflege zu besprechen.

Zu berücksichtigen ist Folgendes: Soll ein Bauvorhaben subventioniert werden, so darf mit den baulichen Eingriffen erst dann begonnen werden, wenn der Beschluss der Kommission zum Gesuch vorliegt (siehe Gesetz über den Denkmalschutz [DSchG, SG 497.100], §§ 11 und 12). Es sind daher für die Planung des Baubeginns die Fristen für die Bearbeitung des Gesuchs zu berücksichtigen. Entsprechende Merkblätter können bei der Kantonalen Denkmalpflege (Zuständigkeit: Stefan Häberli) bezogen werden.

Stefan Häberli
Sachbearbeiter Subventionen
+41 61 267 66 46stefan.haeberli@bs.ch

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Kontakt

Stephan Kraus

Leiter Bauberatung

Kantonale Denkmalpflege

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