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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Einkommenssteuer

Ich bin Rentner und beziehe eine AHV-Rente. In welchem Umfang ist die AHV-Rente steuerbar?

Leistungen aus der AHV und IV sind im Umfang von 100% steuerbar

Ich beziehe Ergänzungsleistungen. Sind die Ergänzungsleistungen steuerbar?

Nein. Ergänzungsleistungen sind steuerfrei.

Wie berechnet sich der Eigenmietwert meines selbst genutzten Einfamilienhauses/Stockwerkeigentum?

Der Eigenmietwert von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Stockwerkeigentumswohnungen basiert auf dem Vermögenssteuerwert. Der anzuwendende Eigenmietwertsatz wird für jede Steuerperiode neu berechnet. Er besteht aus dem Referenzzinssatz für Hypotheken bei Beginn der Steuerperiode und einem Zuschlag von 1.75%. Für die Steuerperioden 2021, 2022 und 2023 sind als Eigenmietwert bei den kantonalen Steuern 3% und bei den Bundessteuern 4% einzusetzen (2018, 2019 und 2020: Kanton 3.25% und Bund 4%).


Kann ich die Kosten für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers steuerlich abziehen?

Die Kosten für die berufliche Benützung eines privaten Arbeitszimmers sind nur steuerlich abziehbar, sofern am Arbeitsplatz keine Möglichkeit besteht, die Berufsarbeit zu erledigen, für die Berufsarbeit ein besonderes Arbeitszimmer eingerichtet ist und dieses Zimmer überwiegend und regelmässig für einen wesentlichen Teil der Berufsarbeit benützt wird.
Die Kosten des Arbeitszimmers berechnen sich nach der Formel: Mietzins (ohne Nebenkosten) bzw. Eigenmietwert geteilt durch Anzahl Zimmer und Mansarden.
Befindet sich das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung, sind drei Viertel der nach der Formel berechneten Kosten abziehbar. Bei bis zu 2 1/2-Zimmerwohnungen ist kein Abzug möglich. Befindet sich das Arbeitszimmer ausserhalb der Wohnstätte, sind die gesamten Kosten abziehbar. Für die Geltendmachung des Abzuges sind der Steuererklärung eine Bestätigung des Arbeitsgebers und eine Kopie des aktuellen Mietvertrages beizulegen und das zeitliche Ausmass der beruflichen Benützung des Arbeitszimmers und die Anzahl der Personen anzugeben, die in der Wohnung leben.

Steuerlicher Abzug von geleisteten Alimenten an geschiedene Ehegatten

Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für minderjährige Kinder sind steuerlich abziehbar. Erstreckt sich die Unterhaltspflicht über das Mündigkeitsalter des Kindes hinaus, können die Alimente für das volljährige Kind nur im Rahmen des Kinderabzuges oder Unterstützungsabzuges abgezogen werden. Kapitalabfindungen anstelle von Unterhaltsbeiträgen sind steuerlich nicht abziehbar. Dafür sind sie beim Empfänger auch nicht steuerbar.

Steuerbarkeit beim Erhalt von Alimenten von geschiedenen Ehegatten

Unterhaltsbeiträge, die eine steuerpflichtige Person bei Scheidung, gerichtlicher oder tatsächlicher Trennung für sich erhält, sowie Unterhaltsbeiträge, die ein Elternteil für seine minderjährigen Kinder erhält, sind im Umfang von 100% steuerbar. 


Zinsanteil bei Leasingkosten für Fahrzeuge - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Nein. Nur Zinsen für die Beanspruchung von fremdem Kapital wie Schuldzinsen aus einem Darlehens- oder Kleinkreditvertrag sind abziehbar. Ein Leasingvertrag stellt aber keinen Darlehensvertrag dar und somit begründet er auch keine verzinsliche Kapitalschuld.
 

Krankheits-, Unfall- und Behinderungskosten - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Krankheits- und Unfallkosten sind steuerlich abziehbar, soweit die steuerpflichtige Person die Kosten selber trägt und 5% des Nettoeinkommens II übersteigen (sog. Selbstbehalt). Ist der Selbstbehalt höher als die geltend gemachten Aufwendungen für Krankheits- und Unfallkosten, so ist kein Abzug möglich. Demgegenüber können Behinderungskosten vollumfänglich abgezogen werden, ein Selbstbehalt wird nicht berücksichtigt.

Spenden und Zuwendungen - ist ein steuerlicher Abzug möglich?

Spenden und Zuwendungen sind steuerlich abziehbar, soweit sie an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf öffentliche oder auf ausschliesslich gemeinnützige Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind, geleistet worden sind. Die Zuwendungen müssen CHF 100.- erreichen und insgesamt 20 Prozent der um die Aufwendungen verminderten steuerbaren Einkünfte (Reineinkommen) nicht übersteigen. Die Steuerverwaltung führt ein Verzeichnis mit den Institutionen, an welche freiwillige Zuwendungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen oder nicht abgezogen werden können.

Wie muss ich meine geleisteten Unterstützungszahlungen an Angehörige im Ausland nachweisen?

Geleistete Geldzahlungen ins Ausland sind grundsätzlich mittels schweizerischen Bank- oder Postbelegen nachzuweisen. Aus diesen Belegen muss sowohl der Leistende als auch der Empfänger ersichtlich sein. Ebenso sind behördliche Bescheinigungen über das Verwandtschaftsverhältnis und über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der unterstützten Person einzureichen.

Ich möchte mich bei meiner Pensionskasse für fehlende Beitragsjahre einkaufen. Gibt es eine Höchstlimite für den Abzug der Einkaufsbeiträge?

Das Steuergesetz selbst kennt keine Begrenzung des Abzugs für Einkaufsbeiträge. Eine Begrenzung kann sich jedoch aufgrund der Vorschriften und Prinzipien des Vorsorgerechts ergeben. Der Einkauf muss, damit ein Abzug gewährt wird, sich nach dem (behördlich genehmigten) Vorsorgereglement der Pensionskasse (einschliesslich allfälliger Vorsorgepläne) richten. Die Pensionskasse hat bei der Berechnung der Einkaufssumme insbesondere auch die Vorgaben gemäss Art. 79a BVG zu berücksichtigen.

Einzahlung Säule 3a bei Beendigung der Erwerbstätigkeit infolge Pensionierung

Die Einzahlung von Beiträgen in die Säule 3a setzt ein AHV / IV pflichtiges Einkommen voraus. Nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit können keine Beiträge mehr in die Säule 3a einbezahlt werden. Werden die Beiträge noch vor der Pensionierung einbezahlt, so sind sie bis zur gesetzlich vorgesehenen Abzugslimite abziehbar. Eine Begrenzung nach Massgabe der Erwerbsdauer im Jahr der Pensionierung besteht nach der Praxis der Steuerverwaltung nicht.
 

Ist eine Rückerstattung von überschüssigen Beiträgen (z.B. durch geringeres Einkommen als erwartet) möglich?

Ja. Beiträge, welche die gesetzlich vorgesehenen Beitragslimiten übersteigen, sind zurückzuerstatten. Sie dürfen nicht bei der Säule 3a angelegt bleiben. Für die Rückerstattung der zu hohen Beiträge bei der Säule 3a ist eine Bestätigung der Steuerverwaltung nötig, die bei Abgabe der Steuererklärung verlangt werden kann.

Kapitalleistungen aus Vorsorge

Besteuerung bei Bezug von Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a und/oder Pensionskasse

Kapitalleistungen der Säule 3a unterliegen der Einkommenssteuer, doch werden sie getrennt vom übrigen Einkommen zum günstigeren Vorsorgetarif besteuert. Dieser Tarif lautet: Die ersten CHF 25'000.- werden mit 3 Prozent besteuert, die nächsten CHF 25'000.- mit 4 Prozent, die nächsten CHF 50'000.- mit 6 Prozent und alle weiteren Beträge mit 8 Prozent. Der Vorsorgetarif ist ebenfalls anwendbar bei Kapitalzahlungen aus der Pensionskasse (bspw. bei Erreichen des Vorsorgealters oder bei Vorbezug zwecks Erwerb von Wohneigentum).
Der Kapitalbezug ist in der Steuererklärung unter «Kapitalleistungen aus Vorsorge» anzugeben.

Bezug von Vorsorgekapital von der Pensionskasse mit Auszahlung des Vorsorgeguthaben der Säule 3a im selben Jahr

Wenn im selben Steuerjahr mehrere Kapitalleistungen ausgerichtet werden, so werden diese Zahlungen für die Bemessung der Steuer zum Vorsorgetarif zusammengerechnet.

Bsp. Kapitalleistungen Säule 3a. Besteuerung beim Bezug von Vorsorgeguthaben bei der Säule 3a unter Eheleuten

Kapitalleistungen an Ehegatten werden, auch wenn sie innerhalb des gleichen Steuerjahres ausgerichtet werden, bei der kantonalen Steuer nicht zusammengerechnet. Bei der direkten Bundessteuer hingegen erfolgt eine Zusammenrechnung., wenn die Ehegatten Kapitalzahlungen in der gleichen Steuerperiode erhalten haben.

Vermögenssteuer

Erhalt von Nutzniessung an elterlicher Liegenschaft - ist eine eigene Versteuerung nötig?

Ja. Vermögen, an dem Nutzniessung besteht, wird dem Nutzniesser zugerechnet und ist folglich von ihm und nicht vom Eigentümer zu versteuern.

Liegenschaften im Ausland

Alle Grundstücke und Liegenschaften im In- und Ausland sind in der Steuererklärung anzugeben. In der Steuerausscheidung werden die Grundstücke und Liegenschaften zur Besteuerung dem Kanton bzw. Staat zugeteilt, in dem sie liegen. Auswärtige Grundstücke und Liegenschaften werden nur zur Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (sog. Progressionsvorbehalt).

Lebensversicherungen

Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) sind zum Rückkaufswert einschliesslich den Überschussanteilen steuerbar. Zum Rückkaufswert steuerbar sind auch Rentenversicherungen mit aufgeschobenen oder mit bereits laufenden Renten. Nach wie vor steuerfrei sind hingegen Rentenversicherungen mit laufenden Renten, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden. Massgebend ist der von der Versicherungsgesellschaft bescheinigte Rückkaufswert. Die Bescheinigung ist mit der Steuererklärung einzureichen.

Wertschriftenverzeichnis

Verrechnungssteuern auf Lotteriegewinne - so erhalten Sie diese zurück

Gewinne aus inländischen Grossspielen wie Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspielen (Swisslos, Swissloto, Euro Millions, usw.) ab einem Betrag von CHF 1'000'000 und Gewinne aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung ab einem Betrag von CHF 1'000 (d.h. Steuerfreigrenze von CHF 1'000; Gewinne über CHF 1'000 sind somit vollumfänglich steuerbar) sind im Formular W Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung unter Beilage des entsprechenden Beleges anzugeben. Die von inländischen Gewinnen abgezogene Verrechnungssteuer wird als Vorauszahlung auf den Beginn des Fälligkeitsjahres der Steuern angerechnet und verzinst, soweit im Verlauf dieses Jahres der Rückerstattungsantrag mittels vollständig ausgefüllter Steuererklärung gestellt wird. Ansonsten erfolgt die Anrechnung auf den Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung.

Verrechnungssteuern auf dem Ertrag aus Kapitalanlagen der Stockwerkeigentümergemeinschaft - so erhalten Sie diese zurück

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eigerstrasse 65, CH-3003 Bern, einzureichen. Das Formular kann im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden. Der einzelne Stockwerkeigentümer muss den Anteil an den Kapitalanlagen und dem Ertrag daraus in der Steuererklärung nicht angeben.

Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung
 

Verrechnungssteuern auf dem Ertrag aus Kapitalanlagen der Erbengemeinschaft - so erhalten Sie diese zurück

Der Antrag auf Rückerstattung von Verrechnungssteuer für Anteile an Erbengemeinschaften erfolgt für Fälligkeiten ab 1. Januar 2022 nicht mehr für die ganze Erbengemeinschaft im Wohnsitzkanton der Erblasserin oder des Erblassers. Erbinnen und Erben haben die Rückerstattung ihres anteilsmässigen Verrechnungssteueranspruchs in ihrer persönlichen Steuererklärung zu beantragen. 

Nicht rückforderbare ausländische Quellensteuern auf Erträgen von Kapitalanlagen in Staaten (mit Doppelbesteuerungsabkommen zur Schweiz) - so erhalten Sie diese zurück

Der Antrag auf Anrechnung der nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuer auf Erträgen von Kapitalanlagen in Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, ist mit dem Formular D Antrag auf Anrechnung ausländische Quellensteuern (DA-1) und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (R-US164) der Steuererklärung einzureichen. Eine Übersicht über die Entlastung der Dividenden und Zinsen von ausländischen Steuern steht im Internet zur Verfügung. Die Steueranrechnung erfolgt auf den Fälligkeitstermin der kantonalen Steuern.

Staatenbezogene Steuerinformationen | ESTV (admin.ch)
 

Rückforderbare ausländische Quellensteuern auf Erträgen von Kapitalanlagen in Staaten (mit Doppelbesteuerungsabkommen zur Schweiz) - so erhalten Sie diese zurück

Informationen hierzu können im Internet auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezogen werden.

Staatenbezogene Steuerinformationen | ESTV (admin.ch)
 

Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA - so erhalten Sie diesen zurück

Der Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA ist mit dem Formular D Antrag auf Anrechnung ausländische Quellensteuern (DA-1) und zusätzlicher Steuerrückbehalt USA (R-US164)  der Steuererklärung einzureichen. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird als Vorauszahlung für die kantonalen Steuern angerechnet.
 

Welche Fremdwährungsumrechnungskurse muss ich bei der Deklaration ausländischer Wertpapiere, Kapitalanlagen oder Renten anwenden?

Für das Vermögen sind die Devisenkurse per 31. Dezember massgebend. Die Erträge von Wertpapieren sind mit den Devisen-Jahresmittelkursen umzurechnen. Für die Umrechnung von regelmässigen Auslandzahlungen wie Renten, Liegenschaftserträgnissen usw. sind die Devisen-Jahresmittelkurse zu verwenden. Die Angaben zu den Devisen und Jahresendkursen sind in der Kursliste Band 1 der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthalten. Die Kurslisten stehen im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung.

Kurslisten auf der Website der ESTV
 

Wo kann ich die Steuerwerte für die Wertpapiere kotierter und nicht kotierter Gesellschaften erfahren?

Die Steuerwerte von kotierten Wertpapieren sind in den Kurslisten der Eidgenössischen Steuerverwaltung enthalten. Die Kurslisten stehen im Internet auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verfügung. Die von der Bank ausgewiesenen Depotwerte entsprechen in der Regel den Steuerwerten in den Kurslisten und können für die Deklaration übernommen werden. Der Verkehrswert von nicht kotierten Wertpapieren ist bei der Gesellschaft anzufragen, wenn dieser nicht bekannt ist.

Kurslisten auf der Website der ESTV

Heirat und Trennung

Ich habe geheiratet. Wie werden mein Ehemann und ich im Heiratsjahr veranlagt und nach welchem Tarif wird die Steuer berechnet?

Steuerpflichtige Personen, die geheiratet haben, werden für das ganze Heiratsjahr gemeinsam veranlagt und nach den für verheiratete Personen geltenden Vorschriften besteuert. Die Steuer wird nach dem Tarif B für Verheiratete und Einelternfamilien berechnet.
 

Ich habe mich von meiner Ehefrau oder meinem Ehemann getrennt. Wie werde ich im Trennungsjahr veranlagt und nach welchem Tarif wird die Steuer berechnet?

Steuerpflichtige Personen, die nicht mehr in rechtlich oder tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden für das ganze Trennungs- oder Scheidungsjahr getrennt veranlagt und nach den für alleinstehende Personen geltenden Vorschriften besteuert. Die Einkommenssteuer wird nach dem Steuertarif A für allein stehende Personen berechnet. Leben minderjährige, erwerbsunfähige oder in Ausbildung stehende Kinder bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, kommt der ermässigte Tarif B für Verheiratete und Einelternfamilien zur Anwendung.

Informationen zur Angabe von…

...vor dem Zuzug in den Kanton Basel-Stadt erzieltem Einkommen

Bei Zuzug in den Kanton Basel-Stadt aus einem anderen Kanton beginnt die Steuerpflicht auf Grund persönlicher Zugehörigkeit am ersten Tag der Steuerperiode, in welcher der Wechsel des steuerrechtlichen Wohnsitzes stattfindet. Steuerbar sind das gesamte Jahreseinkommen und das Vermögen am Ende der Steuerperiode.

… Schenkungen und Erbschaften

Schenkungen/Erbschaften und Beteiligungen an Erbengemeinschaften sind in der Steuererklärung anzugeben.

...Aufbewahrung von Steuerakten: Wie lange muss ich Kopien von Steuererklärungen, Beilagen und Belegen, Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Die Steuerakten zu den letzten 10 Steuerjahren sind aus Beweisgründen aufzubewahren.

 … Wo kann ich eine Kopie meiner Steuererklärung bestellen?

Duplikate von Steuererklärungen für natürliche Personen können online bestellt werden.

Duplikat der Steuererklärung bestellen

Wer hilft mir beim Ausfüllen der Steuererklärung?

- Treuhänder, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter und Banken

- Gemeinnützige Institutionen wie

bieten gegen Voranmeldung Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an. 

Für dieses Thema zuständig

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